Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzt Österreich durch das Verbot von Eizellenspenden nicht die Menschenrechte.
Auch die künstliche Befruchtung mit Samen von Dritten ist für unfruchtbare Paare weiterhin keine Option. So lauten die – für viele überraschende Entscheidungen aus Straßburg.
Der EGMR stellte fest, dass der österreichische Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt.
Das Urteil (Nr. 57813/00) setzt einen Schlusspunkt unter einen Fall, der 1998 mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof begann: Betroffen sind ein Vorarlberger und ein steirisches Paar. In einem Fall leidet die Frau unter eileiterbedingter Sterilität, und auch der Mann ist steril. Eine In-vitro-Befruchtung (sprich im Reagenzglas) mit einer Samenspende von einem Dritten wäre der einzige Weg, ein Kind zu bekommen. In-vitro-Fertilisation ist aber nur mit Samen vom eigenen Partner erlaubt, fremder Same muss direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Im anderen Fall kann die Frau keine Eizellen produzieren, sie bräuchte eine – verbotene – Eizellspende. Durch die Verbote, so argumentierten die beiden Paare, würden sie in ihrem Recht auf Familienleben- und gründung (Art. 8 Menschenrechtskonvention) verletzt und gegenüber anderen Paaren diskriminiert.
Der EGMR verneint die Verletzung vor allem mit dem Argument, dass Staaten in einem so dynamischen und heiklen Rechtsgebiet wie der Fortpflanzungsmedizin bei der Beurteilung der Fragen einen weiten Spielraum haben. Zwar räumt der EGMR ein, dass es inzwischen einen klaren europäischen Trend gibt, Ei- und Samenspenden zu erlauben. Die Beurteilung des Falles, so das Gericht, stelle aber auf den Zeitpunkt ab, als die Causa beim Verfassungsgerichtshof lag, also die Neunziger. Damals habe es keinen gesellschaftlichen Konsens gegeben.
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz 20.08.2012