suchen

Dienstverhältnis zwischen nahen Angehörigen - 01/2011

Eine aktuelle Verwaltungsgerichtshofentscheidung befasst sich mit der Frage, wie Dienstver-träge zwischen nahen Angehörigen („angestellte Ehegattin“) steuerlich zu behandeln sein. Es kam zu folgendem Ergebnis:

Verträge zwischen nahen Angehörigen sind nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zwei-fel ausschließenden Inhalt haben und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingun-gen abgeschlossen worden wären.

Ein Dienstverhältnis unter nahen Angehörigen ist unter anderem nur dann steuerlich anzuer-kennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen ist.

Auch eine „Unterbezahlung“ führt dazu, dass das Dienstverhältnis dem erforderlichen „Fremdvergleich“ nicht standhält und daher steuerlich nicht anzuerkennen ist (VwGH 22.03.2010, 2008/15/0099).

Mag. Patrick Piccolruaz
Rechtsanwalt in Bludenz

                                                                                               Gastronomica, WKO, 01/2011

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.