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Was gibt es im Urlaub zu beachten?

Rund um den Urlaub gibt es einige rechtliche Fragen, die alljährlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Diskussionen führen.

Oft wird der Betriebsurlaub in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Das Urlaubsgesetz sieht aber grundsätzlich vor, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart werden muss. Eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag ersetzt daher diese individuelle Vereinbarung grundsätzlich nicht. Ein Betriebsurlaub ist maximal für 2 Wochen im Jahr möglich.

Erkrankung im Urlaub

Bei Erkrankung oder Unfall wird der Urlaub unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dies gilt natürlich nur, wenn die Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Arbeitgeber muss spätestens nach drei Tagen mit einer Krankenstandsbestätigung (ärztliches Attest) informiert werden. Die Krankheit unterbricht den Urlaub, verlängert ihn jedoch nicht. Die Urlaubstage werden in diesem Fall nicht verbraucht.

Erreichbarkeit

Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung, im Urlaub erreichbar zu sein, von Arbeitnehmern in höheren Positionen wird dies jedoch erwartet. Oft lassen sich nämlich durch ein kurzes Gespräch Probleme für die Mitarbeiter oder langes Einlesen in einen Vorgang vermeiden. Es empfiehlt sich aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine solche Erreichbarkeit ausdrücklich zu vereinbaren und gegebenenfalls gewisse Stunden zu fixieren.

Eigentlich ist der Urlaub Privatsache. Gemäß der Fürsorgepflicht gegenüber der gesamten Belegschaft muss der Arbeitgeber im Hinblick auf die Pandemie jedoch die Möglichkeit haben, die anderen Arbeitnehmer effektiv zu schützen. Dazu kann es notwendig sein, die Arbeitnehmer zu fragen, wohin sie auf Urlaub gehen. Muss zum Beispiel nach dem Urlaub Quarantäne aufgesucht werden, so muss das Entgelt während der Quarantäne nicht fortbezahlt werden, wenn die Quarantäne vorhersehbar war.

Mit dem Laptop am Strand und immer erreichbar – das ist nicht jedermanns Sache.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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