Bitcoins sind kein "reales" Geld, werden aber inzwischen von vielen Firmen als Zahlungsmittel akzeptiert.
Virtuelle Währungen oder auch Kryptowährungen genannt, erfreuen sich hoher Aufmerksamkeit. Bitcoin, Ethereum und Litecoin sind bloß die prominentesten Vertreter. Noch ist nicht eindeutig geklärt, wie virtuelle Währungen rechtlich einzuordnen sind.
Durch Aufwendung von Rechenleistung können sich die Nutzer an der dezentralen Erschaffung von Bitcoin beteiligen. Die maximale Menge an Bitcoin ist technisch auf 21 Millionen Einheiten festgelegt und kann nicht durch einzelne Nutzer beeinflusst werden. Die erschaffene Menge von Bitcoin wird im Gegensatz zu staatlichen Währungen allerdings nicht zentral kontrolliert und reguliert. Die Wertentwicklung virtueller Währungen kann starken Schwankungen unterliegen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Auch die Handelsplattformen virtueller Währungen sind nicht gesetzlich geregelt und staatlich beaufsichtigt. Eine Einlagensicherung wie für Bankkonten existiert ebenso nicht.
Rechtlich ist die Bezeichnung „virtuelle Währung“ für Bitcoin und Co irreführend, weil sie keine Währungen im rechtlichen Sinne sind. Dazu fehlt die staatliche Aufsicht. Rechtlich sind Kryptowährungen wie Sachen anzusehen. Sie können wie andere Waren gekauft, verkauft oder getauscht werden.
In der Regel erwirbt der Nutzer gegen reales Geld Bitcoin, die in seiner (elektronischen) Geldbörse (sog. Wallet) gespeichert werden. Dabei sollte sich der Nutzer gegen Hacker-Angriffe wappnen und Sicherheitskopien anlegen. Sonst kann der Verlust des Smartphones beziehungsweise der Daten auch zum Verlust der Wallet inklusive seiner Bitcoin führen. Um Einheiten an Dritte übertragen zu können, benötigt man einen privaten Schlüssel. Erst dieser ermöglicht das Übertragen von Einheiten an einen anderen Nutzer.
Unbesehen der Risiken akzeptieren inzwischen viele Unternehmen - wie etwa Microsoft und PayPal - die Bezahlung per Bitcoin. Seit Juli 2017 können auch in allen Filialen der österreichischen Post Bitcoins gekauft werden.
Die Finanzbehörden warnen vor den Risiken virtueller Währungen. Sie seien hochspekulativ. Im schlimmsten Fall drohe der Totalverlust.
Mag. Jeannine Marte