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Skifahrer will nach Unfall 280.000 Euro - 03/2010

OGH entschied: „Lenker des Geländefahrzeugs verhielt sich rücksichtslos.“ Nun geht es noch um die Schadenshöhe.

Seit dem schweren Unfall im März 2006 am Arlberg ist der aus Linz stammende 40-jährige Koch arbeitsunfähig. Seinen freien Tag wollte er damals mit Skifahren verbringen. Skifahren wird der Invalide nun nie mehr können. Weil er beruflich auch nicht mehr kochen kann, musste er auf Bürokaufmann umsatteln.

Das Verfahren ging durch drei Instanzen. Nun entschied der Oberste Gerichtshof in Wien: „Der Anspruch des klagenden Skifahrers besteht zur Gänze zu Recht.“ Drei Jahre lang prozessierte der Bludenzer Anwalt Stefan Müller und obsiegte. „Es war ein langer aber schlussendlich lohnender Kampf für meinen Mandanten“, so Müller. In welcher Höhe die Forderungen des damals schwer Verletzten nun bei Gericht durchdringen, ist nach wie vor offen.

Zusammenprall
Gegen 14 Uhr fuhr der Lenker mit seinem Raupenquad bergauf Richtung Kriegeralpe. Im Unfallbereich ist die Piste acht Meter breit und hat den Charakter eines Skiweges. Ein Hügel schränkte die Sicht ein. Mit 30 km/h spurte er mit seinem Gefährt in der Mitte der Piste, als er plötzlich den talwärts fahrenden Skifahrer bemerkte. Obwohl der Lenker das Gas wegnahm und der Wintersportler abzuschwingen versuchte, war eine Kollision zwischen den beiden unvermeidbar.

Der Koch musste mit dem Hubschrauber abtransportiert werden, erlitt schwerste Beckenverletzungen und lag wochenlang im Krankenbett. Mit viel Mühe musste er erst wieder laufen lernen. Was das Verschulden des Quad-Lenkers betrifft, waren sich alle Instanzen einig. Er ist zum größten Teil verantwortlich. Er hatte keine entsprechende behördliche Bewilligung, fuhr zu schnell und hätte angesichts der Tatsache, dass ihm bereits vor dem Unfall mehrere Skifahrer entgegen kamen, besser aufpassen müssen.

Außerdem bewegte er sich mitten in der Piste statt am Rand. Der Skifahrer, der während seines Doppelstockeinsatzes den Kopf gesenkt hatte, hätte auch besser aufpassen müssen, so der Oberste Gerichtshof in Wien. „Diese geringgradige Unaufmerksamkeit des Klägers kann aber aufgrund es rücksichtslosen Verhaltens des Beklagten vernachlässigt werden“, entschied die letzte Instanz.

Noch kein Ende
Nach drei Jahren konnte Müller die Sache „dem Grunde nach“ für sich entscheiden. Dass der Quad-Lenker zahlen muss, ist klar. Nun geht es um die Höhe der Forderungen. Wegen der Schwere der Verletzungen werden 280.000 Euro gefordert.

Somit ist die Angelegenheit für den Koch, der lebenslänglich an den Einschränkungen leiden wird, noch nicht ausgestanden.
 

VN, 30.03.2010

 

 

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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