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Neue Form der Direktvergabe


Wieder einmal wurde das Bundesvergabegesetz (BVerG) novelliert. Die Novelle betrifft hauptsächlich wertmäßig kleinere und mittelgroße Aufträge. Die neuen Regeln sollen den administrativen Aufwand von Unternehmen reduzieren. Öffentliche Auftraggeber können für ihre Beschaffung nun auf flexible Instrumente zurückgreifen, was den öffentlichen Haushalt entlasten soll. Der Schwellenwert für so genannte „Direktvergaben“ wird dauerhaft erhöht. Zukünftig wird die konventionelle Direktvergabe bis € 50.0000,00 möglich sein. Zugleich wird eine neue Verfahrensart geschaffen, nämlich die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung. Auch hier können Beschaffungen weitgehend unbürokratisch abgehandelt werden. Es bleibt aber dennoch genug Transparenz gewahrt, weil die beabsichtigte Vergabe vorab öffentlich bekannt gemacht werden muss. Zudem müssen objektive und faire Auswahlkriterien festgelegt werden. Dieses Verfahren steht bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis nunmehr € 130.000,00 und bei Bauleistungen bis€ 500.000,00 offen. Vor allem für kleinere Aufträge in Gemeinden wird hierdurch der Aufwand und somit auch die Kosten wesentlich vermindert.

Mehr Dynamik verspricht auch die Möglichkeit bei Direktvergaben zu Vergleichszwecken und zur Markterhebung verbindliche Angebote einzuholen. Bisher durften nur unverbindliche Preisauskünfte eingeholt werden. Im Unterschwellenbereich wird die Möglichkeit der Eigenerklärungen ausgebaut. Damit erklärt der Unternehmer, dass er die nötigen Eignungen erfüllt und den jeweiligen Nachweis auf Aufforderung unverzüglich vorlegen kann.

In Folge der neuen Rechtsprechung des EuGH wird auch der verschuldensunabhängige Schadenersatz im Gesetz ausdrücklich aufgenommen. Übergangene Bieter oder Bewerber können bei einem hinreichend qualifizierten Gesetzesverstoß eines öffentlichen Auftraggebers Schadenersatz verlangen. Ein Verschulden des Auftraggebers ist nicht mehr erforderlich.

Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt in Bludenz

VN, 17.11.2012

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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