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Wozu Sportgerichtsbarkeit?

Die Vorgänge in der österreichischen Fußballbundesliga während der letzten Saison haben die Problematik aufgezeigt, die eine fehlende bzw. nicht ausreichend qualifizierte Sportgerichtsbarkeit hervorrufen kann. Es wird so immer wieder die Möglichkeit eröffnet, Entscheidungen der sportlichen Instanzen bei Gericht anzufechten. Dort wiederum ist oft ein mehrfacher Instanzenzug möglich und sohin eine endgültige Regelung in der für den Sportbetrieb notwendigen Schnelligkeit nicht möglich.

Sportgerichte sind Schiedsgerichte

Nicht jeder Streit muss bei Gericht seine letzte Klärung finden. In jeder Rechtsordnung (natürlich auch bei uns) gibt es die Möglichkeit, eine private Vereinbarung zu treffen, Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht endgültig lösen zu lassen. Die Wirtschaft hat die Vorteile dieser Möglichkeit längst erkannt. Schiedsgerichtsbarkeit ist national und international im Aufwind. Die Vorteile sind offenkundig.

  • Zu Schiedsrichtern werden kompetente und fachlich ausgebildete Personen bestellt, die mit der Materie bestens vertraut sind.
  • Schiedssprüche sind kaum anfechtbar, wenn sie inhaltlich und formell den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
  • Schiedsgerichte arbeiten in der Regel praxisnahe und schnell.
  • Instanzenzüge sind verkürzt, daher wird innert kürzester Zeit Rechtssicherheit geboten.
  • Schiedsgerichtsverfahren sind unabhängig, wenn die Einrichtung gesetzmäßig erfolgt ist.

Aus all diesen Punkten ergibt sich, dass zur Regelung von Streitigkeiten im Sportbetrieb die Schiedsgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorzuziehen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich hinsichtlich der Qualität auf höchstem Level abspielt.

Wie in Österreich, so bestehen in den meisten Ländern gesetzliche Vorschriften, die zu beachten sind, wenn ein Schiedsspruch nicht vor Gericht anfechtbar sein soll. Der Schiedsvertrag muss z.B. von allen Parteien ordnungsgemäß genehmigt und unterfertigt worden sein, das Parteiengehör, allenfalls die Beiziehung von Anwälten sind zu beachten, die Auswahl der Schiedsrichter muss geregelt sein und bei diesem Verfahren dürfen keine Fehler gemacht werden. Darüber hinaus kann man nur zu Gericht gehen, wenn „Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung“ verletzt werden, was bei Sprüchen von Sportschiedsgerichten wohl kaum der Fall sein wird.

Es liegt also in der Hand der Sportbehörden, ihre eigene Gerichtsbarkeit den Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an Schiedsgerichte stellt, genau anzupassen und bei der Durchführung des Verfahrens die entsprechende Sorgfalt aufzuwenden. Gerade daran aber fehlt es, sodass es immer wieder gelingt, einen Schiedsspruch vor Gericht zu Fall zu bringen.

In den letzten Jahren ist die Qualität der sportrechtlichen Verfahren (Schiedssprüche) deutlich gestiegen. Es ist immer häufiger zu beobachten, dass Verletzungen von Rechtsgrundsätzen schnell geahndet und die Entscheidungen auch allseits respektiert werden. International ist die höchste Instanz der CAS (Court for Arbitration for Sport in Lausanne). Er ist quasi das höchste Weltgericht des Sports. Seine Zusammensetzung ist überaus professionell. Nur die besten Leute aus der internationalen Sportszene werden als Schiedsrichter herangezogen. Die Autorität dieses Gerichtshofes ist international unangreifbar.

Selbstverständlich gibt es auch in Österreich sportrechtliche Regelungen und Vereinbarungen, wie im Konfliktfall vorzugehen ist. Diese aber entsprechen meist nicht jener Qualität, die das Gesetz für praktisch unanfechtbare Schiedssprüche aufstellt. Die „Rechtsprechung“ der Sportbehörden ist aber auch inhaltlich häufig von minderer Qualität, dass sie den Gang an die ordentlichen Gerichte geradezu herausfordert. Dies war z.B. auch der Grund dafür, dass ein Grazer Fußballclub gegen eine Entscheidung des Fußballverbandes eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt hat.

Wenn es den österreichischen Sportverbänden gelingt, die Bestimmungen verständlich einheitlich europa- und sportrechtskonform zu fassen und für die Entscheidungen hochqualifiziertes Personal vorzusehen, dann wird einerseits die Autorität, die eine solche Entscheidung hat, weitestgehend anerkannt werden und werden andererseits die Chancen, sie juristisch aufzuheben, gegen den Nullpunkt tendieren.

Interessant wird sein, wie die diversen Sportverbände mit dem Dopingproblem bzw. dem neuen Dopinggesetz umgehen. Zu fordern ist, dass der Sportgerichtsbarkeit weit größere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie ist für die reibungslose Durchführung des Sportbetriebes ebenso wichtig wie klare Regeln auf dem Sportfeld.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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