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Ein Gastwirt kam nun doch zu seinem Recht

Gemeinde Vandans beugt sich Gerichtsurteil und nimmt Wirt wieder in Ortsprospekt auf
Vandans (VN-von Tony Walser) Drei Jahre lang lief ein Gastronom gegen die Meinung der Vandanser Gemeindeväter Sturm, die ihm mit einem Beschluß eine Aufnahme in einen Ortsprospekt verweigerten. Die Richter in Feldkirch und Innsbruck nahmen aber die "angeblichen Beschwerden" nicht zur Kenntnis und verdonnerten die Kommune. Jetzt fordert der brüskierte Wirt von der Gemeinde für das Nichtaufscheinen im Prospekt Schadenersatz.

Seit kurzem schläft Gastwirt Ernst Platzer, seines Zeichens Hausherr im Vandanser “Landhaus Platzer” wieder besser. Kein Wunder: Nach mehr als dreijährigem Prozessieren vor dem Landes- und Oberlandesgericht müssen die Gemeindeväter den Wirt mit seiner Pension wieder in jenen Prospekt aufnehmen, aus den sie ihn einst eliminiert hatten. Als Gründe dafür wurden von der Gemeinde immer “mündliche und schriftliche Reklamationen” ins Treffen geführt, die den Gerichten aber nicht zu imponieren schienen. Vor allem FPÖ-Gemeindechef Burkhart Wachter hatte sich auf Platzer eingeschossen: Noch im April ’93, als das Urteil des Oberlandesgerichtes bereits vorlag, wetterte Wachter über die Praktiken des Wirtes. Die Inhalte der eingereichten Beschwerden hätten “von vorsätzlichen Doppelbuchungen über Beschimpfungen von Gästen bis hin zu Drohungen” gereicht, ließ der FPÖler die Bürger von Vandans in einem Rundschreiben wissen. Ob er damit den ohnehin geschädigten Wirt in der Bevölkerung noch mehr anschwärzen wollte, bleibe vorerst dahingestellt, erklärte ein ÖVP-Funktionär aus Vandans.

Steuergelder aufs Spiel gesetzt?

An der Entscheidung des Rechtsstaat, die auch von Volksanwalt Dr. Nikolaus Schwärzler vehement gefordert wurde, führt aber kein Weg vorbei: Nachdem die Gemeindeväter die Frist für eine Berufung zum Obersten Gerichtshof verstreichen ließen, ist die vor einem Monat gefällte Entscheidung des Oberlandesgerichtes rechtskräftig. Darin wird die Gemeinde zum Bezahlen der Prozeßkosten für Gastwirt Platzer in der Höhe von rund 90.000 Schilling verdonnert. Weil dieser Betrag nicht die letzte Zahlung sein könnte und zudem aus dem Steuertopf bezahlt werden muß, wird hinter vorgehaltener Hand schon seit längerem von “leichtfertig aufs Spiel gesetzten Steuergeldern” gesprochen. Zumal die Gemeinde bis heute nicht bereit war, mit einer außergerichtlichen Regelung für den entstandenen Schaden aufzukommen. Nach Ansicht von Dr. Stefan Müller, dem Rechtsanwalt des Wirtes, ist dem Ehepaar Platzer durch das dreijährige Nichtaufscheinen im Bilderprospekt ein Schaden in der Höhe von 300.000 Schilling entstanden.

Unverständliche Haltung der Gemeinde

Auch vom örtlichen Verkehrsamt seien in dieser Zeit “praktisch keine Gästezuweisungen” mehr erfolgt. Deshalb habe man eine diesbezügliche Regelung treffen wollen, erklärte Müller, der mit seinem Ansinnen bei den Gemeindevätern aber auf taube Ohren stieß. “Die Gemeinde ist nicht bereit, eine Vereinbarung zu treffen. Deshalb habe ich jetzt eine Klage auf Schadenersatz eingebracht.” Nicht vergessen werden dürfe auch eine andere Facette des Streitfalls. Müller: “Durch den ungerechtfertigten Ausschluß ist auch der Ruf von Platzer als Gastwirt schwer geschädigt worden.” sollte die Kommune nicht doch noch das Steuer herumreisen und für einen Vergleich eintreten, werde wiederum auf Kosten der von Steuergeldern der Gemeindebürger ein langer Prozeß geführt werden.

Am Recht für einen Schadenersatz gebe es nichts zu rütteln, wenn man die bisherige Vorgangsweise der Gemeinde beleuchte, sagte der Rechtsanwalt, für den vor allem die “äußerst kompromißlose Haltung” der Gemeindeväter unverständlich erscheint .....

Vorarlberger Nachrichten, 08.04.1993

Rechtsanwälte
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