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Die Patientenverfügung

Seit 1. Juni 2006 gibt es in Österreich das Patientenverfügungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es in Österreich lebenden Personen, durch die Errichtung einer Patientenverfügung vorweg darüber zu entscheiden, die Vornahme einer medizinischen Behandlung in bestimmten Situationen abzulehnen.

Eine solche Patientenverfügung ist ein erklärter Wille, der erst dann wirksam wird, wenn diese Pension zum Zeitpunkt der Behandlung – etwa in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung – nicht mehr fähig ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. Dieses Gesetz legt erstmals konkret fest, unter welchen Umständen und  bei Einhaltung welcher Voraussetzung ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnen kann. Damit eine Patientenverfügung verbindliche Wirkung entfaltet und sich die Ärzte auch daran halten müssen, bedarf es vor Abfassung dieser Verfügung einer umfassenden ärztlichen Aufklärung, und die Verfügung muss von einem Juristen der Patientenvertretung oder einem Rechtsanwalt errichtet werden. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Patientenverfügung für einen behandelnden Arzt grundsätzlich verbindlich. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Patientenverfügung für den Arzt nur eine Orientierungshilfe. Um die Verbindlichkeit aufrecht zu erhalten, muss die Erklärung alle fünf Jahre erneuert werden. Selbstverständlich kann jeder eine einmal getätigte Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Wichtig wird es sein, dass die Patientenverfügung auch entsprechend auffindbar ist. Die österreichischen Rechtsanwälte werden daher ein eigenes Register einführen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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