Der Rechtsanwalt bietet beim Immobilienkauf allen Vertragsparteien Sicherheit
Wird eine Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) gekauft, ist neben der Errichtung des Vertrages auch die grundbücherliche Abwicklung notwendig. Für das Grundbuch muss ein schriftlicher Vertrag vorgelegt werden. Die Unterschriften müssen beglaubigt sein. Weitere Voraussetzung für das Grundbuch ist, dass die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr von einem Rechtsanwalt oder Notar berechnet, vom Käufer eingehoben und an das Finanzamt abgeführt worden sind. Weiters muss für den Verkäufer vom Rechtsanwalt die Immobilienertragsteuer berechnet, eingehoben und an das Finanzamt abgeführt werden. Nur wenn diese Nachweise vorliegen, trägt das Grundbuch den neuen Eigentümer der Immobilie ein.
Die Treuhandschaft
Wird ein Rechtsanwalt bei der Eigentumsübertragung als Vertragsverfasser und Treuhänder eingeschaltet, ist zudem für alle Vertragsparteien die bestmögliche Sicherheit gewährleistet. Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass die Eigentumsübertragung der Immobilie erst nach Zahlung des Kaufpreises an den Treuhänder erfolgt. Der Käufer wiederrum kann sichergehen, dass er das Kaufobjekt zu den im Kaufvertrag definierten Bedingungen (z.B. lastenfrei, mit Eintragung eines Zufahrtsrechtes oder andere Dienstbarkeiten, usw.) erhält. Darüber hinaus kann er auch die Finanzierung des Kaufpreises über den Treuhänder abwickeln. Die finanzierende Bank zahlt in einem solchen Fall den Kaufpreis an den Treuhänder und verpflichtet diesen gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung die Hypothek im Grundbuch einzutragen. Die Treuhandschaft sichert beide Vertragsteile - sowohl den Verkäufer wie den Käufer - gegen wirtschaftliche Risken ab.
Klare Absicherung
Die treuhändische Abwicklung über einen Rechtsanwalt hat darüber hinaus auch den Vorteil, dass die Abwicklung von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird und neben der Haftpflichtversicherung des einzelnen Rechtsanwaltes die Treuhandgelder über die Rechtsanwaltskammer für jeden Einzelfall bis zu 7,5 Mio. versichert sind. Bei der treuhändischen Abwicklung werden die Gelder auf ein für jeden Fall separat eingerichtetes Treuhandkonto eingezahlt und dort sicher und korrekt verwahrt. Die Treuhandschaft ist vom Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer zu melden und wird dort registriert. Die Meldung wird dem Klienten von der Rechtsanwaltskammer bestätigt.
Strenge Anwaltsverschwiegenheit
Gelder dürfen nur an jene Personen ausbezahlt werden, welche im sogenannten „Kontoverfügungsauftrag“, der vom Geldgeber zu unterfertigen ist, vorgesehen sind. Die kontoführende Bank muss dies bei jeder Kontobewegung prüfen. Sämtliche gemeldeten Daten unterliegen natürlich der sehr strengen Anwaltsverschwiegenheit.
Kurz informiert
Man findet überall „Pseudogelehrte“, die zu „günstigen Konditionen“ Verträge verfassen. Mit einem solchen Vertrag ist aber eine grundbücherliche Durchführung nicht möglich. Voraussetzung für die Grundbuchseintragung ist auch die steuerliche Abwicklung und diese kann nur von Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt werden. Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt durch eine treuhändische Abwicklung auch das Rechtsgeschäft absichern.
Dr. Stefan Müller, RA in Bludenz, Rechtsanwalt-Journal 2017
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