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Clevere Gründung eines Start-Ups

Für den Start in die Selbstständigkeit ist auch der rechtliche Rahmen zu klären.

In Österreich gibt es eine Reihe von Unternehmensformen, zwischen denen ein Start-Up wählen kann. Natürlich kann man diese einmal gewählte Rechtsform später wechseln, was aber immer mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Deshalb es wichtig, sich bei der Wahl der Rechtsform Gedanken zu machen, in welcher Form das Unternehmen zukünftig betrieben werden soll. Ein entsprechender Businessplan sollte Grundlage auch für diese Entscheidung sein.

Die passende Rechtsform

Grundsätzlich kann man zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie den Kapitalgesellschaften unterscheiden. Beim Einzelunternehmen und Personengesellschaften haftet der bzw. haften die Unternehmer auch für die Unternehmensschulden mit eigenem Privatvermögen. Bei den Kapitalgesellschaften, und hier ist an sich die GmbH die übliche Form, kann die Haftung beschränkt werden. Eine Kombination ist die sogenannte GmbH & Co. KG, welche als Personengesellschaft unter Umständen gewisse steuerliche Vorteile genießt, aufgrund der Beteiligung einer GmbH an der Personengesellschaft die Haftung ebenfalls beschränkt werden kann. Welche Rechtsform nunmehr für den einzelnen speziellen Fall die richtige ist, hängt einerseits vom Geschäftsfeld, von Haftungsfragen (potentielles Risiko der Tätigkeit), Eigentümerstruktur, Fremdkapitalausstattung, Mitarbeiteranzahl usw, andererseits aber auch von steuerlichen Aspekten ab. Ein späterer Rechtsformwechsel ist, wie gesagt, möglich, jedoch sehr oft mit hohen Kosten und steuerlichen Nachteilen verbunden.

Absicherung vor Unvorhergesehenem

Es spielen die verschiedensten Aspekte – auch familiäre – eine Rolle, die bei jeder Gründung einer maßgeschneiderten Lösung bedürfen. Gerade bei der Unternehmensgründung sind auch unerwartete Ereignisse zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass hier bereits von Anfang an für Katastrophen im Unternehmerleben vorgesorgt wird. Was passiert beim plötzlichen Tod des Unternehmers? Wer soll das Unternehmen weiterführen? Wie wird die Familie abgesichert? Was geschieht, wenn der Unternehmer längere Zeit ausfällt oder geschäftsunfähig wird? 

Gesellschaftsvertrag muss überlegt sein

Wird ein Unternehmen mit Partnern gegründet, ist u.a. zu berücksichtigen, ob Geschäftsanteile verkauft oder vererbt werden können oder ob die Mitgesellschafter Vorkaufs- oder Aufgriffsrechte haben bzw. ob die Möglichkeit vorgesehen ist, neue Gesellschafter (allenfalls auch nur als Investoren) aufzunehmen. Bei mehreren Gesellschaftern ist natürlich auch festzulegen, ob bestimmte Regelungen hinsichtlich Gewinnausschüttungen bzw. Unternehmerlohn getroffen werden, welche Mehrheiten für Entscheidungen festgelegt sind, ob es möglicherweise für bestimmte Entscheidungen höhere Abstimmungsquoten benötigt und ob alle oder nur einer der Gesellschafter die Leitung bzw. Geschäftsführung übernimmt. 

Kurz informiert

Überlegungen für das Start-Up:

  • Wie werde ich mein  Unternehmen finanzieren?
  • Betreibe ich mein Unternehmen alleine oder habe ich Partner?
  • Benötige ich für mein Unternehmen ein Gewerbe, wenn ja welches?  Und gibt es dafür notwendige Voraussetzungen, wie zB einen Befähigungsnachweis?
  • In welcher Rechtsform soll ich mein Unternehmen betreiben?

Dr. Stefan Müller, Vorarlberger Rechtsanwälte Journal Juni 2020

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