Mit der Einführung der „neuen Verwaltungsgerichte“ ist der Regierung 2014 ein großes Reformvorhaben gelungen. Fachleute sprechen von einer Jahrhundertreform, die PRESSE gar von der „bedeutsamsten Verfassungsänderung der 2. Republik“. Die Reform hat in der Öffentlichkeit nicht die Würdigung erfahren, die sie verdient. Es handelt sich nämlich um einen grundlegenden Systemwandel weg von der weisungsgebundenen Entscheidungsfindung. Bisher konnte nämlich gerade bei größeren Verfahren der Anschein nie wirklich vermieden werden, dass die Politik stark in das Verwaltungsverfahren eingreift. Nun hingegen wird jeder Bescheid durch unabhängige Richter überprüft, die nicht einfach abgesetzt werden können.
Außerdem befassen wir uns in dieser Ausgabe mit Haftungsfragen bei Schiunfällen und den Pflichten und Rechten Unterhaltsberechtigter.
Ich hoffe, es ist auch für Sie etwas Interessantes dabei!