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e-Government

Der große Sprung steht nicht bevor
Unter dem Begriff versteht man – vereinfacht – die Kontakte zwischen Bürgern und Staat (im weitesten Sinne) über EDV. Die Obrigkeit verspricht sich Einsparungen. Für den Bürger soll es Vereinfachungen, für Unternehmen Effizienzsteigerungen geben.

Bevor ich mich mit den einzelnen Möglichkeiten im Detail auseinander setze, einige Vorbemerkungen:

Vorbemerkung
Für geschlossene Benutzergruppen (Steuerberater, Anwälte, Großbetriebe, Banken etc.) bewegt sich das System auf hohem Niveau. Im Bereich der Justiz kann man mit Fug und Recht behaupten, dass Österreich international eine führende Stellung einnimmt. Dass hier die Bemühungen so weit gediehen sind und bereits ausgereifte Modelle zur Verfügung stehen, ist nicht zuletzt ein Erbe des k.u.k.-Beamtenstaates, der immer schon systematisch Daten (über den Bürger) gesammelt und sie sorgfältig geordnet hat. Die Übernahme der Grundbücher zB in ein elektronisches System war mehr mühsame Kleinarbeit denn intellektuelle oder bürokratische Großleistung bzw. komplizierte Programmierarbeit .

In den Kinderschuhen stecken die Bemühungen, das e-Government auf den Kontakt mit Herrn und Frau „Jedermann“ auszudehnen. Hier gibt es eine Reihe von Problemen, die bei einem geschlossenen Benutzerkreis nicht oder nicht in dem Maße auftreten wie beim öffentlichen Publikumsverkehr: Datenschutz, Missbrauchsmöglichkeit, Identifikation, leichte Handhabung. Dazu kommt, dass dieser Teil des e-Government, eben weil er die Bevölkerung als Ganzes betrifft, Gegenstand politischer (oft polemischer) Auseinandersetzungen ist. Ich darf nur an die Diskussionen und den „Eiertanz“ um die Einführung der Chipkarte erinnern.

Wenn also im Folgenden einzelne Instrumente dargestellt werden, so geht es, soweit nicht ausdrücklich auf Abweichendes hingewiesen wird, um Kanäle, die nur bestimmten, leicht identifizierbaren Personengruppen zur Verfügung stehen, bei denen der Datenschutz innerbetrieblich geregelt ist, Missbrauchsmöglichkeiten kaum bestehen und die Handhabung über eine gut eingerichtete Büroorganisation problemlos ist: Steuerberater, Anwälte, Banken, Groß-Firmen mit Rechtsabteilungen etc.

Für alle Bürger halten staatliche Stellen und Kammern über das Internet umfangreiche Formulare und Sammlungen, versehen mit nützlichen Hinweisen und Bedienungsanleitungen, bereit, weiters alle maßgeblichen Adressen, aber auch inhaltliche Utilities, Gesetzesentwürfe, Verordnungen etc. Aber auch hier gilt: Der Nutzer muss über PC und Modem (bzw. Internetanschluss) verfügen und sich doch gewisse Grundkenntnisse angeeignet haben, wie in solchen Seiten zu recherchieren ist. Daher werden auch sie überwiegend von Berufsvertretern, Rechtsabteilungen und Großinstitutionen genutzt.

Grundbuch/Firmenbuch
Die Übertragung der Grundbuch- und Firmenbuchdaten in eine elektronische Form war die erste und eine international respektierte Pioniertat. Sie liegt bereits mehr als ein Jahrzehnt zurück und war damals revolutionierend. Wie schon gesagt: Profitiert hat der Staat davon, dass schon seit Jahrhunderten eine wohl geordnete „Datenbank“ zur Verfügung stand.

Ich erinnere mich noch gut daran: Wollte ein Bludenzer Klient im Bregenzerwald ein Grundstück kaufen, so musste ich ihn nach Aufnahme der Information wieder wegschicken. Danach erfolgte ein Anruf bei einem Bezauer Kollegen. Dieser musste sich persönlich zum Grundbuch begeben. Dort waren die Daten in großen, schweren, ledergebundenen Büchern von Hand, mit Tinte und bisweilen in altdeutscher Schrift zusammengefasst. Die Eintragungen waren oft unübersichtlich. Löschungen, Vorrangeinräumungen, Dienstbarkeiten, Übertragungen in eine andere Einlagezahl konnte nur mit Sicherheit entziffern, wer eine gründliche Ausbildung hatte. Wenn dann das Ergebnis der Bucheinsicht (mit Honorarnote) zurückkam, musste man den Klienten neuerlich einladen, um das Ergebnis zu besprechen und daraus dann den Vertragsentwurf zu bearbeiten. Bevor man das Grundbuchsgesuch eingereicht hat, war neuerlich die oben beschriebene Prozedur notwendig, um sicherzustellen, dass sich mittlerweile keine Veränderung ergeben hat.

Heute kann jeder (juristische) Mitarbeiter auf seinem Terminal die Daten binnen Sekunden abrufen und die Angelegenheit mit dem Klient sofort erledigen. Die Dienste werden – nahezu – kostenlos zur Verfügung gestellt. Ähnliche Umwälzungen in der Arbeitsweise der vorbeschriebenen Personengruppe gab es im Bereich des Firmenbuchs, aber auch des Grundkatasters. Man kann von jeder Liegenschaft einen maßstabgetreuen Plan abrufen. Früher musste man sich zum Vermessungsamt begeben und die überlasteten Beamten höflich um eine möglichst schnelle Anfertigung eines Auszuges bitten.

Grundbuch, Firmenbuch und Kataster sind öffentlich, also jedem Bürger zugänglich. Man benötigt allerdings spezielle Software und doch einige Kenntnisse, um mit dem System umgehen zu können, sodass sich der Gebrauch auch hier im Wesentlichen auf Profianwender beschränkt.

FinanzOnline
Dieser Dienst regelt den Verkehr mit den Finanzbehörden und dient einem eingeschränkten Personenkreis wie zB Steuerberatern, Rechtsanwälten, Banken und Rechtsabteilungen großer Firmen etc. Der Nutzer erhält einen Code, mit dem er sich jeweils anmeldet. Theoretisch kann das auch ein Privater tun. Über diesen Kanal können nun Bilanzen eingegeben werden, es ist die Einschau in den eigenen Steuerakt bzw. in den eines Klienten möglich.

Berufsmäßige Parteienvertreter können weiters für Verträge die Gebühr selbst bemessen, haften dann allerdings dafür, dass sie bezahlt wird. Dies beschleunigt insbesondere Grundbuchseintragungen erheblich. Es ist aber auch möglich, Verträge einzugeben und die Bemessung dem Finanzamt zu überlassen.

In Abgabenakte kann Einsicht genommen werden, man kann sich über den Stand des Verfahrens informieren, auch die „Einheitswerte“ von Grundstücken kann man abfragen.

Die so genannte Selbstbemessung zeigt eine listige Tendenz der Bürokratie auf. Hoheitliche Aufgaben (in diesem Falle Festsetzung einer Steuer) werden an eine geschlossene Personengruppe ausgelagert, ohne dass es dafür ein Entgelt gibt. Dennoch haben beide Teile ihren Vorteil. Der Anwalt kann seinen Klienten schneller bedienen, der Staat erspart sich dementsprechend einen Aufwand.

Elektronischer Rechtsverkehr
Hier geht es hauptsächlich um die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Anwälten. Das System wurde letztes Jahr in Brüssel (unter 280 gleichartigen Projekten) als eine der herausragendsten e-Government-Applikationen Europas ausgezeichnet. Rund 1,5 Mio. Eingaben und 2,5 Mio. Zustellungen sind im Jahr 2001 elektronisch durchgeführt worden. Die Justiz verweist nicht ohne Stolz darauf, dass der Einsatz digitaler Technik Einsparungen in Millionenhöhe bringe. So seien beispielsweise die Portogebühren im letzten Jahr um Euro 1 Mio. reduziert worden und auch hier ist zu sagen: Nutzen haben nicht nur der Staat, sondern auch die Anwender. Dabei beschränkt sich dieser Dienst derzeit noch auf einen kleinen Aufgabenkreis: Mahnklagen, Exekutionen und Ladungen. Jeder Anwalt unterhält eine Mailbox. Dort werden ihm zB Ladungen hinterlegt. Ruft er sie ab, gelten sie als zugestellt. Der Anschluss ist zwingend. Der Zugang erfolgt, wie beim FinanzOnline, über Modem oder Internet.

Testamentsregister
Schon seit langer Zeit gibt es das recht gut funktionierende Testamentsregister. Anwälte und Notare hinterlegen dort den Aufbewahrungsort letztwilliger Verfügungen. Das Verlassenschaftsgericht fordert dann die Urkunden beim Aufbewahrer an, wenn der Todesfall aktenkundig geworden ist.

Insolvenzverwalterliste
Seit 1. Juli 2002 gibt die Insolvenzverwalterliste, eine zentrale elektronische Datenbank, welche für ganz Österreich beim Oberlandesgericht in Linz geführt wird. Richter haben bei der Auswahl der Ausgleichs- bzw. Masseverwalter vorrangig Personen, welche in diese Liste eingetragen sind, zur Abwicklung heranzuziehen. Allerdings dürfen immer noch „besser geeignete“ Personen, die sich nicht in der Liste befinden, mit den oben beschriebenen Aufgaben betraut werden. Die Insolvenzverwalter haben einen erweiterten Zugang zur „Ediktdatei“ des Bundesministeriums für Justiz (www.edikte.justiz.gv.at).

Auf dieser Website werden alle amtlichen Bekanntmachungen publiziert (und nicht mehr im Gerichtsgebäude am schwarzen Brett angeschlagen). Dem Insolvenzverwalter ist es nun möglich, auf dieser Site Bekanntmachungen (Beschreibungen, Dokumente, Bilder, Aufrufe) zu veröffentlichen, was, wenn das System allgemein einmal angenommen worden ist, zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen wird.

Die Eintragung in die Insolvenzverwalterliste erfolgt über ein Registrierungsverfahren des Bundesministeriums für Justiz und zwar ebenfalls elektronisch. Der Betreffende erhält einen Code und muss dann anschließend eine „A-Sign Strong“ = digitale Signatur beantragen. Diese ermöglicht es dem System, den betreffenden Verwalter zweifelsfrei zu identifizieren. Leider kann diese Signatur für andere Zwecke nicht verwendet werden.

ELDA
Die gesetzliche Verpflichtung zur Datenfernübermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Sozialversicherungsabrechnungen soll vorrangig Dienstgebern und Steuerberatern eine Entlastung bringen. Es bietet, so heißt es in einer Aussendung, „allen Anwendern höchsten Komfort bei gleichzeitiger Sicherheit in Bezug auf die übermittelten Daten.“ Dieser Dienst über Internet ist kostenlos. Die elektronische Übermittlung hat den Vorteil, dass die Gebietskrankenkassen die Meldungen nicht mehr weiter bearbeiten müssen. Wenn das System endgültig eingeführt ist, ersparen sich beide Teile tatsächlich eine ziemliche Papierflut. Der Gesetzgeber hat bereits 1997 festgelegt, dass Dienstgeber und Steuerberater Meldungen zur Sozialversicherung elektronisch erstatten müssen, allerdings unter der (schwammigen) Bedingung, dass sie „über die notwendige technische Ausrüstung verfügen“. So zieht es sich noch hin, bis alle darüber verfügen.

E-Banking
Der elektronische Zahlungsverkehr gehört zwar nicht zum eigentlichen e-Government, ist aber dennoch einer Betrachtung wert, weil es auch hier um Kundenverkehr mit Großinstitutionen via EDV geht. Während kleine und mittlere Firmen ihre Überweisungen über Internet durchführen, geschieht dies bei großen Firmen mit riesigen Datenmengen über Modem und Telefonleitungen. Für die meisten Firmen ist das E-Banking ein nicht mehr wegzudenkendes Instrument, das beträchtliche Kostenersparnis gebracht hat. Obwohl das angewandte Sicherheitssystem (PIN und TAN) schon seit vielen Jahren unverändert angewendet wird, sind ernsthafte Probleme bisher nicht bekannt geworden.

Der Zahlungsverkehr ist für die Geldinstitute, wie sie immer wieder betonen, ein „Minusgeschäft“. Die EU verlangt bis 2005 eine Angleichung der Gebühren, sodass man eine zentrale Zahlungsverkehrsstelle schaffen will, die die Aufgaben kostendeckend für alle Geldinstitute übernimmt.

Zukunftsprojekte
Soweit der bisherige Stand. Auf nützliche Webseiten von Staatsorganen gehe ich später noch ein. Im Folgenden versuche ich Projekte zu beschreiben, die sich kurz vor der Realisierung oder mindestens im konkreten Vorbereitungsstadium befinden.

Urkundenregister
Anwälte und Notare produzieren täglich Hunderte, wenn nicht Tausende von Urkunden. Sie müssen, wenn sie im Grundbuch oder Firmenbuch Rechtswirksamkeit entfalten sollen, irgendwo hinterlegt werden, damit der Vorgang nachvollzogen werden kann. Die Urkundenregister werden bisher nach alter Art „händisch“ geführt. Im Aufbau befinden sich Datenbanken, bei denen die digitalisierten (eingescannten) Urkunden hinterlegt werden. Nur ausgewählte Personenkreise können dies tun. Selbstverständlich ist durch „Schreibschutz“ sichergestellt, dass nachträgliche Veränderungen unmöglich sind.

Diese Datenbanken sind zwischen Anwälten und Notaren geradezu ein Wettbewerbsinstrument geworden. Die Notare wollen ihr Beurkundungsprivileg auf diese Datenbank ausdehnen und hätten so gegenüber den Rechtsanwälten einen gewaltigen Vorteil. Im Zuge der Auseinandersetzung zwischen den beiden Berufsständen kam es zu heißen Wortduellen. Ein hoher Funktionär der Notariatskammer meinte wörtlich: „Zum Notar geht man, wenn man einen Vertrag machen will, zum Rechtsanwalt, wenn man im Gefängnis sitzt.“ Solche aggressiven Sprüche können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Notare mit Zähnen und Klauen ihr überflüssiges Privileg (das es anderswo nicht gibt) verteidigen, Urkunden zu beglaubigen.

Dass der Anwalt als Vertragsverfasser wegen seiner großen Prozesserfahrung bei der Ausformulierung von Urkunden und insbesondere bei der Erörterung möglicher zukünftiger Streitfälle (und deren Vermeidung) in der Regel die bessere Adresse ist, macht die Herrschaften zunehmend nervös.

Es ist aber leider nach wie vor so, dass der Irrglauben weit verbreitet ist, der Notar sei der geeignetere Urkundenverfasser, weil man dort gleich die Unterschrift beglaubigen lassen könne, bei einem Anwalt daneben noch einmal ein Honorar anfalle. Dies ist falsch. Die Gebühr für die Beglaubigung und das Honorar für den Vertrag sind getrennt zu sehen und in der Regel in beiden Fällen gleich hoch.

Melderegister
Über kurz oder lang sollen alle Daten im Zusammenhang mit dem Meldewesen (zuzüglich elektronisches Gästeblatt im Tourismus) zentral verfügbar gemacht werden. Berufliche Parteienvertreter erhalten Zugang, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Auskunft nachweisen können. Dies müsste in gleicher Weise für Herrn und Frau „Jedermann“ gelten. Doch wie gesagt, man benötigt dazu PC, Modem und Zugangssoftware sowie einen Benutzercode, den das Ministerium vergibt.

Vereinsregister
Recht weit fortgeschritten sind die Vorarbeiten für die Einführung eines Vereinsregisters analog zum Firmenbuch. In Kürze werden alle erheblichen Daten der Abertausenden von österreichischen Vereinen zentral – über das Internet – zur Verfügung stehen. Bei der großen Bedeutung des Vereinswesen für unsere Gesellschaft ist dies ein Dienst, die fast jeden Bürger betrifft bzw. ihm nützlich sein kann.

E-Finanz
Die Finanzverwaltung will im Zuge der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen zusätzlich 55 betriebliche Kennzahlen aus der Buchhaltung übermittelt erhalten. Begründung: Die anhand dieser Kennzahlen mögliche Risikoanalyse soll mehr Treffsicherheit für den Einsatz von Betriebsprüfungen gewährleisten. Nach gemeinsamen Protesten von Wirtschaftskammer und Kammer der Treuhänder gegen den damit für die Unternehmen verbundenen zusätzlichen Mehraufwand hat der Finanzminister das Projekt vorläufig auf Eis gelegt.

Bürgerkarte
Der Kern des e-Government ist der direkte unkomplizierte Zugang jedes einzelnen Bürgers zur Behörde ohne persönlich erscheinen zu müssen. Dieses Projekt steckt noch in den Kinderschuhen und es ist noch nicht zu sehen, wie dies auf breiter Basis verwirklicht werden soll.

Die Diskussionen um die Chipkarte sind bekannt. Die Bürgerkarte soll aber noch darüber hinausgehen, möglichst viele persönlichen Daten in einer Weise speichern, dass Missbrauch ausgeschlossen und der Datenschutz gewährleistet ist. Die Bürgerkarte soll gleichzeitig Personalausweis und Dienstkarte darstellen und wohl auch Teile der digitalen Signatur „enthalten“.

Die digitale Signatur ist unbedingte Voraussetzung für die Identifizierung eines Bürgers via EDV. Dies wird so gehandhabt, dass man einerseits eine Karte ähnlich einer Kreditkarte erhält. Weiters benötigt man ein Lesegerät, welches an einen Computer angeschlossen werden muss. Besonders dazu autorisierte Ausgabestellen übergeben dem betreffenden Bürger einen nicht knackbaren Zahlencode, den er zusammen mit dem beschriebenen Gerät und der Chipkarte verwenden muss. Technisch ist das Problem bereits seit einiger Zeit gelöst.

Die digitale Signatur, die von der EU deshalb so gepuscht wurde, weil die Europäer nicht mit Kreditkarten übers Internet einkaufen wollten (wie die Amerikaner) hat sich in der Praxis aber noch nicht durchgesetzt. Es gibt nur vereinzelte Personen, die um eine solche angesucht haben. Erst wenn so viele Bürger eine solche elektronische Unterschrift besitzen wie einen Reisepass, kann ein großer Teil des Parteienverkehrs bei den Behörden über EDV abgewickelt werden. Es steht aber in den Sternen, wann es so weit sein wird.

Daher ist auch die Einführung des elektronischen Aktes (ELAK) als Ansatz für flächendeckendes e-Government eher eine Wunschvorstellung denn ein konkretes Projekt. Am ehesten dürfte noch die Gewerbeanmeldung oder die elektronische Strafregisterbescheinigung, vielleicht auch einmal Inskription (die Wirtschaftsuniversität Wien hat 20.000 Signaturen geordert) auf elektronischem Wege klappen, aber wie gesagt, noch ist die Zeit nicht reif dafür.

Websiten als Amtshelfer
Behörden, Banken, Kammern, alles was es an bürokratischen Institutionen gibt: Ohne Website kommt heute niemand mehr aus. Jene von Arbeiter- und Wirtschaftskammer sind besonders kundenfreundlich gestaltet und eine unerschöpfliche Fundgrube für Ratsuchende. Dennoch möchte ich als Beispiele zwei andere heraussuchen:

help.gv.at – Amtshelfer des Bundes
Jeder der einen Internetanschluss hat, sollte sich diese Seite ansehen. Neben einer leistungsstarken Volltextsuche sind die Themen von Adoption über Eheschließung, Kirchenaustritt, Namensänderung etc. bis Zivildienst, Zivilschutz alphabetisch geordnet und zwar für Bürger einerseits und Unternehmer andererseits getrennt. Der Amtshelfer im Internet ist eine der intelligentesten Serviceleistungen der Obrigkeit. Für jeden denkbaren Antrag oder Behördenvorgang können Formulare leicht aufgefunden, heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden. Aber, und da darf auf den vorigen Punkt verwiesen werden: Es muss dann selbst ausgefüllt, persönlich unterschrieben und zur Behörde gebracht werden.

Vorarlberg.at – die Website des Landes
Diese, kürzlich erneuerte Homepage des Landes Vorarlberg ist auf die lokalen Behörden (Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden) abgestimmt und bietet alle nur erdenklichen Hilfen zum Umgang mit ihnen. Alle Rechtsquellen des Landes werden zugänglich gemacht, ebenso öffentliche Ausschreibungen. Sie befasst sich auf einer Seite übrigens auch mit dem Thema e-Government. Wenn man prüft, welche Dienste konkret angeboten werden, ist man allerdings enttäuscht: Familienförderung, Gewerbeanmeldung, Solarförderung.

Schlussfolgerungen
Ob und wann der Kern des e-Government, nämlich der elektronische Verkehr des Normalbürgers mit dem Staat eingeführt wird, hängt vorrangig vom Verlauf der politischen Diskussion ab. Die Hindernisse sind eher emotioneller denn rationaler Natur. Ein Beispiel: Ein Pass dient dazu, um jemanden zu identifizieren. Zu diesem Zweck ist ein Foto des Betreffenden eingearbeitet. Wenn es nun modernere Methoden gibt, die überdies fälschungssicher sind, so sollte man meinen, dass diese auch zur Verwendung kommen. Aber lässt sich zB der Fingerabdruck einführen?

Die Zusammenführung von Daten und systematische Auswertung birgt tatsächlich große Missbrauchsmöglichkeiten. Das nützliche Polizeiinstrument „Rasterfahndung“ zB ist nach wie vor umstritten.

Man wird wohl erst abwarten müssen, wie sich die Praxis nach der Einführung der Chipkarte entwickelt. Vielleicht werden – auch durch neue Sicherungsmethoden – verständliche Ängste abgebaut und damit der Weg frei für echtes e-Government.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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