Die Regierung will die Verwaltungskosten von Klein- und Mittelunternehmen verringern. In Abstimmung mit dem Finanzministerium ist eine Anhebung der Umsatzgrenzen, ab der Unternehmen buchführungs- und bilanzierungspflichtig sind, geplant. In einem verschickten Entwurf beträgt die Umsatzgrenze für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 700.000 statt bisher 400.000 Euro.
Das Justizministerium rechnet, dass 12.000 Unternehmen von dieser Änderung betroffen sind. Das Einsparungspotential soll 55 Millionen Euro jährlich betragen.
Zugleich ist eine Angleichung der Unternehmens- und Steuerbilanz geplant. Dies soll bei bilanzpflichtigen Unternehmen die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse erhöhen.
Die Doppelgleisigkeit zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz ist nicht mehr zeitgemäß und soll zugunsten einer Einheitsbilanz aufgegeben werden.