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Schenkung befreit nicht von Unterhaltspflicht

Ein Unterhaltspflichtiger hat alles zu unterlassen, was ihn einschränkt, den Unterhalt zu bezahlen. Erst kürzlich beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof wieder einmal mit dem sogenannten „Anspannungsgrundsatz” (OGH 27.3.2014, 1 Ob44/14y): Ein Mann hatte die Liegenschaft, aus der er bisher Einkommen erzielte, einem Kind übergeben und sich nur ein Wohnungsrecht ausbedungen. So meinte er den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Ex-Frau zu entgehen. Die Richter ließen dies nicht zu: Bei der Bemessung des Unterhaltes sei der Betreffende so zu behandeln, als würde er weiterhin Miete oder Pacht aus seiner Liegenschaft bekommen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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