Natürlich können Immobilien per Handschlag gekauft oder Gesellschaften mit einem Formular aus dem Internet gegründet werden. Überall findet man „Pseudorechtsgelehrte“, die zu „günstigen Konditionen“ Verträge verfassen. Der Gang zum Rechtsanwalt mag teurer sein, ist aber letztlich vorteilhafter, oft sogar zwingend notwendig. Wir Anwälte kennen Tücken und Fallen, die sich bei Transaktionen der verschiedensten Art ergeben können, und wickeln einen vertragsbedingten Geldfluss treuhändisch ab. Anträge ans Firmenbuch oder Grundbuch müssen in digitaler Form mittels web-ERV eingebracht werden. Ein „privater“ Vertragserrichter hat da keinen Zugang. Und nicht zuletzt: Fällt Grunderwerbssteuer oder Immobilienertragssteuer an, muss der Vertragsverfasser diese berechnen und an das Finanzamt abführen. In dieser Ausgabe haben wir versucht, alle Vorteile einer professionellen Vertragserrichtung darzustellen. Glauben Sie mir, mit „günstigen” Verträgen hat sich schon so mancher die Finger verbrannt!