Wir alle haben herausfordernde Zeiten hinter uns, mussten auf vieles verzichten. Lockdown und Quarantäne haben bei uns unter anderem dazu geführt, dass wir Sie nicht – wie gewohnt – per Newsletter informieren konnten. Umso mehr freuen wir uns, dass wir die seit der Firmengründung gepflegte Tradition nun wieder fortsetzen können.
Die Justiz will Video-Verhandlungen, ein Provisorium, das während der Pandemie eingeführt wurde, dauerhaft installieren. Die Rechtsanwaltschaft wehrt sich vehement dagegen: Bei Video-Verhandlungen wird der Verfassungs-Grundsatz der Unmittelbarkeit verletzt, vor allem aber auf das wichtigste Mittel zur Wahrheitsfindung verzichtet – nämlich auf die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und Parteien durch unmittelbaren, persönlichen Kontakt vor Gericht.
Das Insolvenz- und das Gewährleistungsrecht wurden aufgrund neuer EU-Richtlinien geändert. Weiters haben wir Tipps für Urlaubsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber und zur Vorgehensweise bei Baumängeln. Ich hoffe, es ist auch für Sie Nützliches dabei.
Außerdem informieren wir Sie über einen erfreulichen Neuzugang in unserem juristischen Team. Die Tochter von Dr. Petra Piccolruaz, Mag. Raphaela Klotz, ist bei uns als Konzipientin eingetreten.