Zur Vorbereitung einer Betriebsübergabe gehört eine Unternehmensbewertung besonders dann, wenn die Übertragung nicht an ein Familienmitglieder erfolgt. Die Bewertung von Unternehmen ist eine eigene Wissenschaft. Es gibt eine Reihe von Verfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Es würde den Rahmen dieser Schrift sprengen, die einzelnen Methoden darzustellen. Es kann z.B. vom Substanzwert des Unternehmens oder von dessen Ertragswert ausgegangen werden. Auch eine Mittelwertmethode gibt es. Grundlage sind nicht nur die Bilanzen. Die Besonderheit der verschiedenen Branchen (Trinkgeld- und andere Zahlungen z.B. beim Friseurgewerbe oder in der Gastronomie) sollten ebenso Berücksichtigung finden wie noch nicht realisierte Projekte oder Patente etc.. Für die Wertfeststellung gibt es sogenannte "Fachgutachten" der Kammer für Wirtschaftstreuhänder, die detaillierte Richtlinien für die Ermittlung des Unternehmenswertes von Einzelfirmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften beinhalten.
Es empfiehlt sich bereits bei der Gesellschaftsgründung festzulegen, wie aus-scheidende Gesellschafter (Erben) abgefunden werden sollen, bzw. wie die Anteile abzufindender oder austretender Gesellschafter zu bewerten sind und wie die Zahlung (Raten) des Abfindungsguthabens zu erfolgen hat.