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Wer zahlt die Entlastungsreform

Entlastungsreform

Vor allem bei der Übergabe von Immobilien langt der Fiskus künftig kräftig zu.

Im Zuge der angekündigten Steuerreform fällt der dreifache Einheitswert als Berechnungsgrundlage für Immobilienübergaben im Famlienverband. Dies hat drastische Auswirkungen (siehe Artikel auf Seite 2). Aber auch im Falle eines Verkaufs schöpft der Fiskus künftig kräftig ab. Außerdem müssen sich Unternehmer darauf gefasst machen, dass sie kräftig zur Kasse gebeten werden.

Immobilienertragssteuer wird angehoben

Beim Verkauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken hebt der Staat zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent des Verkehrswertes) Immobilienertragssteuer ein. Diese soll im Zuge der Steuerreform bei Neuvermögen (wurde nach dem 1. April 2002 angeschafft) von 25 auf 30 Prozent des Veräußerungsgewinnes (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten) angehoben werden. Der Inflationsabschlag, der derzeit beim Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr mit zwei Prozent pro Jahr angesetzt werden kann, wird abgeschafft. Beim Altvermögen (wurde vor dem 1.4. 2002 gekauft) erhöht sich der Steuersatz von bisher 3,5 auf 4,2 Prozent des gesamten Verkaufserlöses.

Unternehmer werden zur Kasse gebeten

Für Unternehmer sollen Gebäudeabschreibungen eingeschränkt und ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent eingeführt werden. Der nicht abschreibbare Grundanteil wird ebenfalls erhöht.

Die Kapitalertragssteuer (mit Ausnahme von Sparbuchzinsen) soll von 25 auf 27,5 Prozent angehoben werden. Dies betrifft insbesondere auch Ausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG). Die Gesamtsteuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen einer GmbH erhöht sich von derzeit 43,75 auf 45,625 Prozent.

Die Verlustverrechnung bei atypisch stillen Beteiligungen wird auf die Höhe der Einlage begrenzt. Derartige Steuermodelle, wie sie zum Beispiel zur Finanzierung von Golfanlagen üblich waren, sind damit Geschichte.

Betrifft nicht nur Hoteliers: Der Umsatzsteuerersatz auf Hotelnächtigungen wird von derzeit zehn auf 13 Prozent erhöht. Der Urlaub in Österreich wird dadurch teurer. Aber auch für Flugtickets, Eintritte in Bäder, Museen, Kinos und vieles mehr wird der Umsatzsteuersatz auf 13 Prozent erhöht.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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