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Reform des Gewährleistungsrechtes

Mit den neuen Gewährleistungsregelungen, die seit 1. Jänner 2022 gelten, sind die Rechte der  Verbraucher – einer EU-Richtlinie entsprechend – deutlich gestärkt worden.

Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) ist auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern beschränkt. Es umfasst den Kauf von Waren – auch wenn diese erst herzustellen sind – sowie die Bereitstellung digitaler Leistungen gegen Bezahlung oder Überlassung personenbezogener Daten.

Eine wesentliche Verbesserung bringt die Verlängerung der Vermutungsfrist für Mängel. Bisher wurde angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten ab der Übergabe festgestellt wird. Diese Frist wurde verlängert. Der Unternehmer muss nun innerhalb eines Jahres beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (Beweislastumkehr). Auch für Schäden, die durch mangelhafte Montage oder Installation entstanden sind, muss er nun einstehen – auch wenn er diese  nicht selbst verursacht hat, der Schaden aber durch einen Fehler in der bereitgestellten Anleitung entstanden ist. Tritt ein Mangel auf, so ist primär ein Anspruch auf Verbesserung oder Austausch vorgesehen. Dem Unternehmer soll dadurch eine zweite Chance gegeben werden. Die Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten hat beim Warenkauf der Verbraucher, bei digitalen Leistungen der Unternehmer. Ist das im Einzelfall nicht möglich, kann Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangt werden. Diese Ansprüche können, anders als bisher, formfrei erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber eine schriftliche Form.

Bei den Gewährleistungsfristen (bewegliche Güter zwei Jahre, unbewegliche drei Jahre) kommen nun drei weitere Monate als Verjährungs- bzw. Geltendmachungsfrist hinzu. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Mangel bei Gericht eingeklagt oder dem Unternehmer zur Erhaltung der einredeweisen Geltendmachung angezeigt werden. Auch der Rückgriff in die Vertragskette (Händlerregress) wurde ausgebaut.

Anwältin Dr. Petra Piccolruaz

Anwältin Dr. Petra Piccolruaz

„Das neue Gewährleistungsrecht bringt Verbrauchern deutlich mehr Rechte. Sie profitieren vor allem vom erweiterten Mangelbegriff und der Verlängerung von Fristen.“

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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