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Der Pflichtteil - 02/2006

Das Pflichtteilsrecht schränkt die Möglichkeiten des Erblassers ein, über sein Vermögen nach Belieben zu verfügen. Die Nachkommen oder, wenn es keine gibt, die Vorfahren haben gewisse Ansprüche darauf, die man den Pflichtteil nennt.

Die Berechnung erfolgt in der Weise, dass man feststellt, was bei Nichtvorhandensein einer letztwilligen Verfügung, auf den Betreffenden fallen würde (gesetzlicher Erbteil). Die Hälfte davon muss er jedenfalls erhalten. Bei Vorfahren beträgt der Anteil ein Drittel. Unter bestimmten Umständen kann der Pflichtteil der Kinder halbiert werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Verstorbene mit seinem Kind zu keiner Zeit in einem Nahverhältnis stand. Sofern ein Erbe in einer letztwilligen Verfügung „auf den Pflichtteil gesetzt“ bzw. dieser Pflichtteil halbiert werden soll, so muss dieser Wunsch ausdrücklich niedergeschrieben worden sein. Die Berechnung des Pflichtteils kann recht schwierig sein. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat. Ein Pflichtteilsberechtigter kann, auch wenn die Schenkungen Jahre zurückliegen, diese anfechten bzw. verlangen, dass der Wert derselben zur Berechnung seines Anteiles und zu dessen Befriedigung einbezogen wird. Andererseits gibt es aber auch die Möglichkeit, auf den Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Die Beachtung des Pflichtteilsrechts spielt in vielen Rechtsgebieten eine Rolle und wird bei Vertragsverfassungen oft nicht berücksichtigt. Bei Schenkungen, Übergabeverträgen etc. müssen die Rechte der nahen Verwandten nach dem Tod immer ins Kalkül gezogen werden. Sehr häufig werden solche Überlegungen nicht angestellt, wenn Firmenanteile übertragen werden oder ein Nachfolger im Betrieb gesucht wird.

Eine Kernkompetenz der Anwaltspartnerschaft Piccolruaz & Müller ist die rechtlich korrekte Regelung solcher Übergaben. Als Kenner von streitigen Auseinandersetzungen besitzen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Piccolruaz & Müller besondere Erfahrung bei der Vertragsgestaltung zur Ver-hinderung zukünftiger Konfrontationen.

Vorarlberger Nachrichten, 09.02.2006

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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