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Ablöse im Familienbetrieb


Ablöse Familienbetrieb

Die Übergabe des Familienbetriebes an die nächste Generation mus sorgfältig vorbereitet werden.

Die Übergabe eines Familienbetriebs an die nächste Generation birgt eine Reihe von Spannungsfeldern - emotionale und auch rechtliche. Generallösungen gibt es nicht, denn jede Betriebsübergabe ist ein Sonderfall. Eine sorgfältige Planung ist Grundvoraussetzung, um Familienstreitigkeiten vorzubeugen.


Rechtzeitige Planung


In den meisten Fällen wird die Übergabe zu spät in Angriff genommen. Dies schränkt die Möglichkeiten oft erheblich ein. Ein Unternehmer sollte auch für den Fall eines plötzlichen krankheitsbedingten Ausscheidens oder den Todesfall schon früh eine vorausschauende Regelung treffen.


Beispiel aus der Praxis:


Eine GmbH stand im Alleineigentum des Vaters. Er wollte den Betrieb in fünf Jahren an den älteren Sohn übergeben. Deshalb beauftragte er Anwalt und Steuerberater mit der Erstellung eines Unternehmensnachfolgekonzepts. Die Experten sollten die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Pflichtteilsrecht) abklären. Es galt vor allem auch, die Interessen des zweiten Sohnes und der Ehegattin zu wahren, und über eine Firmenpension sollte der Lebensstandard des Vaters abgesichert werden. Dieser erste Vorschlag wurde vom älteren Sohn abgelehnt. Er wollte die Firma sofort und zur Gänze übernehmen.


Vielzahl von Aspekten


Es folgten lange Verhandlungen, bei denen steuerliche, rechtliche und familiäre Aspekte abzuwägen waren. Schlussendlich einigten sich Vater und Sohn auf die Übertragung der Anteile unter Ausnützung der steuerlichen Freibeträge. Über eine Kapitalherabsetzung konnten die bestehenden Gewinnvorträge aus den letzten Jahren steuerfrei ausbezahlt werden. Erbrechtlich wurde folgende Regelung getroffen: Alle potenziellen Erben (Ehefrau und zweiter Sohn) sowie der Übernehmer verzichteten auf ihren Pflichtteil. Stattdessen wurde das Privatvermögen des Vaters testamentarisch an seine Ehegattin und seinen zweiten Sohn vermacht.

Der Vater behielt sich bis zu seinem vollen Ausscheiden ein Fruchtgenussrecht an einem Teil der jährlichen Gewinne vor und blieb weiter Mit-Geschäftsführer.


So gelingt die Betriebsübergabe:


  • Übergabe ab dem 60. Lebensjahr planen
  • Paket aus Steuer-, Erb- und Familienrecht schnüren
  • Mehrere Spezialisten (Steuerberater, Anwalt) beiziehen
  • Flexibel und geduldig bleiben, wenn der erste Versuch scheitert
  • Notfallszenario vorbereiten

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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