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Schafft die EU die Grundbuchsgebühr ab?

Gebühren sind nach Auffassung des europäischen Höchstgerichtes staatliche Abgaben, die in einem Verhältnis zu den Aufwendungen stehen müssen, die der Staat im Gegenzug leistet. Bei der österreichischen Grundbuchsgebühr ist dies schon lange nicht mehr der Fall. Nun könnte es sein, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Grundbuchsgebühr kippt. Wer in Österreich eine Immobilie kauft, muss für die Eintragung ins Grundbuch eine Gebühr bezahlen, die 1,1 Prozent des Grundstücks-Wertes entspricht. Im Zuge der Regierungsbildung wurde nun der Wunsch geäußert, die Eintragungsgebühr ins Grundbuch herabzusetzen oder wenigstens zu deckeln. Schließlich sind die Preise für Eigentumswohnungen in Wien seit dem Jahr 2000 um 120 Prozent, im restlichen Österreich um etwa 75 Prozent gestiegen. Für die Bürger hat sich die Grundbuchs-Eintragungsgebühr dadurch im selben Ausmaß erhöht, obwohl der Staat keinerlei Mehraufwand hat.

Jene, die da eine Änderung wollen, bekommen nun Schützenhilfe von der österreichischen Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Maria Berger. Im Zuge eines grenzüberschreitenden Falles stellte sie in Frage, ob die Grundbuchsgebühr mit EU-Recht vereinbar sei. Dieses sieht nämlich vor, dass Gebühren, die pauschal bemessen werden und zeitlich unbegrenzt gelten, in regelmäßigen Abständen überprüft werden. So soll sichergestellt werden, dass die Pauschalbeträge die durchschnittlichen Kosten nicht übersteigen. Bei der Bemessung der Grundbuchsbühr komme es aber nicht darauf an, ob die Tätigkeit der Gerichte im Anlassfall besonders komplex war. Eine Überprüfung in dieser Hinsicht sei nie vorgenommen worden.

Würde ein EU-Ausländer, gestützt auf die Kapitalsverkehrsfreiheit, in Österreich ein Grundstück erwerben, könnte er sich darüber beschweren, dass die Gebühr unabhängig von der Komplexität des Falles fix 1,1 Prozent des Grundstückswertes ausmacht. Die in Dänemark geltende fixe Gebühr von vier Prozent des Grundkapitals für die Eintragung von Kapitalgesellschaften oder von Kapitalerhöhungen, wurde jedenfalls vom Europäischen Gerichtshof abgeschafft.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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