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Online-Geschäfte


Die EU hat eine neue verabschiedete Verbraucherrechtsrichtlinie erlassen, welche die Verbrauchergeschäfte online und offline vereinheitlichen sollen. Sie ist von den Mitgliedsstaaten bis 2013 in nationales Recht umzusetzen.

14 Tage Rücktrittsrecht
Die Rücktrittsfrist im Online-Handel wurde vereinheitlicht und beträgt nach Umsetzung der Richtlinie 14 Tage (statt bisher sieben Tagen). Parallel dazu bedarf es einer genauen Informationspflicht des Konsumenten. Mitgliedsstaaten haben aber bei der Umsetzung erheblichen Ermessensspielraum, sodass wiederrum ein rechtlicher Fleckerlteppich in der EU zu erwarten ist. Über das Rücktrittsrecht muss ausdrücklich belehrt werden, sonst fängt die Frist nicht an zu laufen.

Anschrift
Onlineshop-Betreiber haben die Anschrift des Ortes anzugeben, an dem sie niedergelassen sind oder gegebenenfalls die Geschäftsanschrift des Unternehmens, in dessen Auftrag sie gehandelt haben und an die sich der Verbraucher  mit Beschwerden wenden kann.

Digitale Inhalte
Als positiv muss vermerkt werden, dass sich die Richtlinie ausdrücklich mit digitalen Inhalten befasst. Die derzeit noch geltende Richtlinie aus dem Jahre 1997 ist wegen den mittlerweile eingetretenen Erneuerungen verstaubt (zB App-Käufe, Musik-Streaming).

Kosten der Rücksendung
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Ist er diesbezüglich nicht belehrt worden, so zahlt der Onlineshop-Betreiber. Da die EU nicht den Weg eine direkt geltenden Verordnung gewählt hat, ist zu befürchten, dass eine tatsächliche Harmonisierung des Verbraucherrechtes hierdurch wiederrum nicht gelungen ist, da die nationalen Staaten bei der Umsetzung doch Spielraum bleibt.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, 07 Januar 2013 

Rechtsanwälte
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