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Der Anwalt als Berater und Vertragserrichter

Der Rechtsanwalt gilt als derjenige, der Klienten vor Gericht vertritt. Doch mehr und mehr verlagert sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf die Vertragserrichtung. Weil unser Rechtssystem immer komplexer wird, geht es dabei nicht einfach darum, den Willen der Parteien zu Papier zu bringen. Meist müssen zuvor rechtliche und steuerliche Möglichkeiten beziehungsweise Beschränkungen oder eventuelle Interessen Dritter abgeklärt werden. Der Anwalt punktet in dieser Hinsicht gegenüber anderen Beratern: Dank seiner Prozesserfahrung weiß er, welche Formulierungen und Themen später leicht zu Konflikten führen und kann diese vorausschauend verhindern.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat wegen Verletzung einer Formvorschrift ein Testament für ungültig erklärt. Dieses Urteil nehmen wir zum Anlass, uns mit Rechts- und Formfragen des Erb- und Schenkungsrechts auseinander zu setzen. Auch das Mietrecht ist voll von Fallen, auf die wir sie hinweisen wollen. Ich hoffe, es sind wieder einige nützliche Tipps für Sie dabei.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
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