suchen

Internetrecht

Das Internet boomt. Milliarden Euros (bzw. Dollar) werden bewegt. Andererseits ist die Privatsphäre bedroht. Die schützende Hand der lokalen Justiz, die in den einzelnen Ländern Rechtssicherheit gewährt, fehlt. Ein weltumspannendes Rechtssicherheitssystem hat sich noch nicht entwickelt. Allerdings hat die EU einige Richtlinien erlassen, die insbesondere den Online-Handel recht gut regulieren.

Festzustellen ist auch, dass sich Sicherheitssysteme entwickelt haben, die vor Rechtsmissbrauch schützen. Die aufseherregenden Berichte über Betrügereien bei ebay geben ein falsches Bild. Es gibt dort (in Relation) eher weniger Delikte als in der „realen“ Welt. Auch das Pishing (Passwörterklau) ist durch Vorsorgemaßnahmen eingedämmt worden. So ist es nicht verwunderlich, dass Rechtswissenschaftler darauf hinweisen, das Internet müsse ohne Richter auskommen und es scheine dies auch zu gelingen, wie beispielsweise die relativ klaglose Abwicklung der Kreditkartenzahlungen beim Buchhändler Amazon beweise. Erfolgreiche Händler haben sich damit abgefunden, Rechtsansprüche nicht über Gerichte durchsetzen zu können. Sie nehmen einen gewissen „fall out“ einfach in Kauf und sind, wenn Kunden geschädigt werden, relativ großzügig.

Internet ohne Richter
Nationale Gerichtsbarkeiten spielen bei Transaktionen im Internet eine immer geringere Rolle. Stattdessen haben sich Institutionen etabliert, die Konflikte lösen und eine gewisse Rechtssicherheit geschafft haben. Diese These vertrat der Harvard-Professor Viktor Mayer-Schönberger, gebürtiger Österreicher. Beim Online-Versandhändler Amazon z.B. werden fast alle Transaktionen über Kreditkartenfirmen abgewickelt. Die Art und Weise, wie dies geschieht, stellt territoriales Recht in den Hintergrund. Statt über Gerichte werde die Haftung über Risikoanalyse gesteuert. Noch deutlicher sehe man es bei Ebay. Käufer und Verkäufer kennen sich nicht. Man müsse davon ausgehen, dass die Kunden wegen kleinerer Beträge nicht zu Gericht gehen. Stattdessen akzeptieren sie den Verlust und nutzen Ebay nicht mehr. Um genau das zu verhindern, ist ein ausgeklügeltes Bewertungssystem der Auktionspartner installiert worden. Weiters gibt es die Möglichkeit eine Treuhandabwicklung in Anspruch zu nehmen. Schließlich ist auch die Ebay gehörige Zahlungsgesellschaft Paypal ein weiteres Sicherungsmittel. Ebay hat zusätzlich ein Online-Mediationssystem eingeführt. Diese Maßnahmen schaffen Vertrauen zu (unbekannten) Vertragspartnern und sichern so den Rechtsfrieden für diese Art von Geschäftsabwicklung. Mayer-Schönberger verweist des Weiteren darauf, dass auch bei Domain-Namen, die in .com und .net enden, das Schiedsverfahren alle Streitfälle erfolgreich lösen habe können. Der Autor ist der Meinung, dass eine weitere Regulierung für Online-Marktplätze entbehrlich sei.

Es gibt freilich eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die das Internet betreffen, es geht hier aber meist um grundsätzliche Fragen und kaum über konkrete „missglückte“ Geschäfte.

Gerichtsentscheidungen
Deutsche Gerichte und auch andere Gerichte aus der EU sprechen in Urteilen immer wieder Rechtsgrundsätze  aus, die auch in Österreich ihre Anwendung finden werden.

D: Bußgeld für Spam-Mail
Für die unverlangte Zusendung von mindestens neun Milliarden E-Mails muss ein Niederländer ein Bußgeld von € 75.000,00 bezahlen. Der Mann habe in Spam-Mails für Pornografie, Erektionspillen, Sexartikel etc. geworben und damit mindestens € 40.000,00 verdient.

D: BGH verbietet Online-Durchsuchungen
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mithilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung) ist nach der (deutschen) Strafprozessordnung unzulässig, so der BGH. Der „Trojaner“ sollte von der Bundesregierung dazu eingesetzt werden, potenziell gefährliche Verbrecher auszuspionieren, ohne dass diese etwas davon bemerken. Eine Verfassungsänderung wird angestrebt.

D: Hausrecht für Forenbetreiber
Ein Forumbetreiber hatte einen Teilnehmer aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Dagegen hatte dieser geklagt. Das LG München vertrat die Auffassung, dass mit der Anmeldung zu einem Internet-Forum ein Vertrag abgeschlossen wird. Damit verpflichtet sich der Nutzer zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die postings „nicht unerheblichen Haftungsrisiken“ ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich ein „virtuelles Hausrecht“, dem deshalb auch die Befugnis zusteht, Beiträge zu löschen oder jemanden auszusperren.

BE: Kostenrisiko für Grabber wächst
Bisher trug in Domain-Schiedsverfahren der Antragsteller die Kosten, auch wenn er am Ende gewonnen hat. Dns.be, die Verwaltung der belgischen Domain-Endung, stellt seine Terms & Conditions zum 15.03.2007 um: Zunächst hat der Antragsteller die Kosten zu zahlen. Stellt sich dann heraus, dass der Gegner des Verfahrens seine Domain verliert, wird die Hälfte der Kosten an den Antragsteller rückvergütet und der Antragsgegner von Seiten des Schiedsgerichts, in dem Falle Cepani (Centre belge d’arbitrage et de médiation mit Sitz in Brüssel), in Anspruch genommen. Das Risiko, zahlen zu müssen, dürfte zumindest einige Grabber davon abhalten, sich einer .be-Domain zu bemächtigen.

D: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Der BGH sieht Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben (Az VI ZR 101/06). Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird als Störer voll in die Haftung genommen. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.

Ö: Gericht schreibt Mobilkom Austria sekundengenaue Abrechnung vor
Das HG Wien untersagt der Mobilkom Austria in einem erstinstanzlichen Urteil (AZ 11 Cg 4/07m), andere als Sekunden-Takte anzuwenden. Dem Urteil des Wiener Handelsgerichts zu Folge sind längere Takte gleich doppelt rechtswidrig. Zunächst verstoßen sie gegen § 864a ABGB. Das Argument der Mobilkom, die verwendeten Taktlängen von 60 und 30 Sekunden seien üblich, hat das Gericht nicht überzeugt. Diese Modalitäten seien nur zulässig, wenn sie ausdrücklich mit jedem einzelnen Kunden individuell ausgehandelt worden wären. Ein allgemeiner Aufdruck am Vertragsformular sei dafür nicht ausreichend. Gleichzeitig liegt laut Gericht eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Absatz 3 ABGB vor.

UK: Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Nutzung des Internets
Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (AZ: 62617/00). Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage. Der Beschwerdeführerin sprach das Gericht eine Entschädigung von umgerechnet 3000 Euro zu. Der Schulleiter hatte von 1995 an kontrolliert, ob seine Mitarbeiterin Telefon und Internet auch für private Zwecke nutzte.

SA: Haftstrafen für Foto-Missbrauch
Saudi-Arabien führt Haftstrafen von bis zu einem Jahr für einige Formen der Computer-Kriminalität ein. Genannt wird insbesondere das „illegale Eindringen in einen Internet Rechner“, oder das „Betreten eines Internet-Auftritts mit dem Ziel, das Design zu ändern, zu zerstören oder zu erweitern!“ Ähnlich kriminalisiert wird aber auch die Benutzung von Kameras und anderen Geräten, mit denen Aufzeichnungen aus dem Privatleben anderer Menschen gemacht werden können, um etwa die Ehre betroffener Personen zu verletzen.

D: Gericht verbietet ungenaue Lieferfristen bei Online-Geschäften
Angaben zu Lieferfristen in AGB müssen derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne Weiteres den genauen Termin errechnen kann. Wendungen wie „in der Regel“ seien deshalb bei Verträgen über das Internet unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden (Beschluss vom 03.04.2007, Az: 5 W 73/07). Hintergrund des Beschlusses war der Streit zweier eBay-Verkäufer, die mit Hochzeitsartikeln handeln. Ein Anbieter hatte beantragt, ungenaue Formulierungen
in den AGB seines Konkurrenten per einstweiliger Verfügung zu untersagen.

D: Gericht bestätigt Haftung des Admin-C
Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 05.04.2007, Az: 327 O 699/06), dass ein Admin-C für Rechtsverletzungen unter der auf ihn eingetragenen Domain haftet. Auslöser des Rechtsstreits waren drei Banner, die auf einer Website erschienen, für die ein Rechtsanwalt als Admin-C eingetragen war. Mit den Bannern wurden ausländische Glücksspielangebote beworben. Der Inhaber der Domain war in den Niederlanden ansässig. Die Klägerin als Vertreterin mehrerer Spielbanken mahnte daraufhin den Beklagten ab.

Dazu das Landesgericht Hamburg:
Nach den Denic-Richtlinien ist der Admin-C berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu regeln. Seine Rolle geht daher weit über die eines Vermittlers hinaus. Da die Richtlinie nicht zwischen dem Inhalt einer Seite und deren Domainnamen unterscheidet, bestehen folglich auch Prüfungspflichten in Bezug auf den eingestellten Inhalt der Seite.

D: Schwammige Tele2-Klauseln bei Telefonie-Flatrate sind ungültig
Das LG Düsseldorf hat entschieden (Az: 12 O 265/06), dass der Telekommunikationsanbieter Tele2 zwei Vertragsklauseln zur Nutzung seiner Telefonie-Flatrate „Tele2 Maxx“ streichen muss. Tele2 hatte die Kunden in seinen AGB verpflichtet, die Flatrate nicht über ein „verkehrs- und marktübliches Maß“ zu nutzen, dies aber nicht näher definiert. Für den Fall, dass ein Kunde zu viel telefoniert, hatte sich Tele2 vorbehalten, den Anschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Auffassung des LG sind diese Klauseln zu schwammig formuliert. Aus ihnen gehe nicht hervor, wie viel der Kunde mit seiner Flatrate tatsächlich telefonieren darf.

D: Mobilfunkanbieter hat Beweislast bei Verbindungsabrechnung
Nach einem Urteil des LG Augsburg (Az 3 O 678/06) liegt die Beweislast für die Berechnung von Gebühren im Streitfall bei den Telekommunikationsdiensten. Das Risiko unbemerkter Verbindungen trage nicht der Anschlusskunde, hieß es. Das bayerische Gericht wies damit die Klage eines Mobilfunknetzbetreibers gegen einen Kunden ab. Dieser sollte knapp 14.000 Euro zahlen. Der Handybesitzer hatte bestritten, entsprechend viele Telefonate geführt zu haben.

D: eBay muss gegen den Verkauf von Plagiaten vorgehen
eBay muss den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Online-Plattform verhindern. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (Az I ZR 35/04). Zudem müsse das Internet-Auktionshaus auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme, hieß es in Karlsruhe weiter.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.