Aktuell. Mit der Steuerreform 2015/2016 erhöhen sich auch die Steuern auf unentgeltliche Immobilientransaktionen im Familienbereich.
Bisher wurde die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen und Erbschaften im Familienverband vom günstigen 3-fachen Einheitswert berechnet. Mag. Piccolruaz: „Diese Steuer wird künftig vom Verkehrswert berechnet. Bis zu einem Wert von 250.000 Euro ist der Steuersatz mit 0,5 % angegeben. Von 250.001,- bis 400.000,- Euro fallen 2,0 % an, darüber sind es 3,5 %.“ Darauf verweist der Bludenzer Rechtsanwalt und Immobilienfachmann Mag. Patrick Piccolruaz. Er rät zu prüfen, ob anstehende Schenkungen von Immobilien vorgezogen werden sollen. Die Übertragung kann in solchen Fälle dann z.B. durch ein Fruchtgenuss- oder Wohnungsrecht sowie Veräußerungs- und Belastungsverbot abgesichert werden.
Steuer mehr als verdoppelt
Bei einer Schenkung eines Hauses an ein Kind mit einem Einheitswert von € 50.000,- und einem Verkehrswert von € 500.000,- erhöht sich somit die Steuer von bisher € 3.000,- auf € 7.750,-. Weil das Finanzamt zur Berechnung der Steuer den Wert des Grundstückes wissen muss, kommen weitere Belastungen auf Erben oder Beschenkte zu. „Man muss damit rechnen, dass künftig beim Verschenken oder Vererben von Häusern und Wohnungen zum Nachweis des Verkehrswertes auch ein Schätzgutachten erforderlich wird. Auch das erhöht die Kosten“, erläutert Mag. Piuccolruaz.
Immobilienertragsteuer
Die Immobilienertragsteuer, die beim Verkauf von Grundstücken anfällt, soll ebenfalls von bisher 25 % auf 30 % erhöht werden. Auch soll nach dem Willen der Bundesregierung der derzeit mögliche Inflationsabschlag, der ab dem 11. Besitzjahr mit 2% pro Jahr (maximal 50%) angesetzt werden kann, abgeschafft werden.
„Die Steuern bei Immobilientransaktionen werden sich deutlich erhöhen.“ Mag. Patrick Piccolruaz, Bludenz
Immobilienbeilage der Vorarlberger Nachrichten, 28./29. März 2015
Artikel downloaden: Steuerbelastung steigt an_1414.kb