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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gesetzeslage und Judikatur ändern sich laufend. Es empfiehlt sich deshalb, die  eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in kurzen Abständen immer wieder vom Fachmann überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten zu lassen.

Bei den AGB handelt es sich um einen vorformulierten Vertragstext, der bei verschiedensten Geschäftsfeldern Anwendung findet.

Ein Vertrag kann zwingende Gesetzesnormen nicht ausschalten. Es gibt aber auch Normen, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr wohl abgeändert werden können. So können etwa Gewährleistungsfristen gegenüber Konsumenten nicht verkürzt und damit Schadenersatzansprüche eingeschränkt werden.

Zwischen Unternehmen ist eine Verkürzung hingegen erlaubt, wenn sie sich nur auf leichte Fahrlässigkeit bezieht.

In ständigen Geschäftsbeziehungen werden immer wieder Zahlungen geleistet. Es ist deshalb wichtig, in den AGB festzulegen, wie diese Zahlungen angerechnet werden sollen (z. B. auf die älteste Schuld).

Schriftlichkeit

Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Ansprüche verloren gehen, weil Erklärungen nicht schriftlich festgehalten wurden, obwohl dies in den AGB so vereinbart war.

Gerichtsvereinbarung

Eine wichtige Klausel regelt Gerichtsstand und Rechtswahl. In dieser Hinsicht gibt es Einschränkungen zugunsten von Konsumenten. Zwischen Unternehmen gibt es keine zwingenden Vorschriften. Dies kann böse Folgen haben, wenn die Klage beispielsweise nur in Litauen möglich ist.

Theorie des letzten Wortes

Im Normalfall müssen die Vertragspartner den AGB ausdrücklich zustimmen. Daneben gibt es aber eine stillschweigende Unterwerfung und die „Theorie des letzen Wortes”. Wer nicht protestiert, wenn in einem Vertrag ausdrücklich auf die AGB verwiesen wird, unterwirft sich diesen. 

Im Vertrag muss allerdings dokumentiert sein, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerufen werden können, oder sie müssen dem Vertrag beigeheftet sein. Schicken sich die Vertragsparteien gegenseitig AGB zu, die unwidersprochen bleiben, so gelten die „letzten Worte” - also jene AGB, die zuletzt übermittelt wurden.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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