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Ab Februar neues Namensrecht für Familien


Im Februar soll die Familienrechtsnovelle in Kraft treten. Sie bringt auch Neuerungen im Namensrecht mit sich.
Momentan dürfen Ehepartner keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen. Würde etwa Herr Mair Frau Gruber heiraten, ist es derzeit nicht erlaubt, dass beide Ehepartner sich Mair-Gruber oder Gruber-Mair nennen. Nur einer der beiden dürfte nach der Eheschließung einen Doppelnamen tragen. Auch Kinder, welche nach der Heirat geboren werden, dürfen nur einen Namen erhalten. Diese Regelung wurde bereits des Öfteren kritisiert. Nun hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, das Namensrecht den internationalen Gegebenheiten anzupassen.
Künftig kann ein gemeinsamer Doppelname als „Gesamtfamilienname” von allen Familienmitgliedern geführt würden. In unserem Beispiel könnten also Mutter, Vater und alle Kinder Mair-Gruber oder Gruber-Mair heißen. Heiraten zwei Menschen, die beide einen Doppelnamen tragen, werden sie sich aber einigen müssen. Denn die Novelle beschränkt die Anzahl der Namen auf zwei. Nur im Falle eines historisch gewachsenen Doppelnamens macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Außerdem sieht die Familienrechtsnovelle vor, dass ein Kind von unverheirateten Eltern entweder den Namen der Mutter, den des Vaters oder einen Doppelnamen erhält.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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