Zur Zeit gilt an den Bezirksgerichten eine Wertgrenze von 10.000 Euro. Alle Verfahren, deren Streitwert diesen Betrag übersteigt, müssen ans Landesgericht verwiesen werden. Dem Stabilitätsgesetz 2012 folgend wird diese Wertgrenze nun schrittweise erhöht. Am 1. Jänner 2013 wird die Wertgrenze auf 15.000 Euro, am 1. Jänner 2015 auf 20.000 Euro und danach auf 25.000 Euro angehoben. Damit wird langfristig etwa ein Drittel aller derzeit bei den Landesgerichteten verhandelten Zivil-verfahren zu den Bezirksgerichten verschoben.