Schadenersatzansprüche bei Sportunfällen können - je nach Ausmaß und Art der Verletzung - sehr hoch sein. Prinzipiell muss jeder Sportler allerdings die normalen Risiken, welche mit seiner Sportart verbunden sind, selbst tragen. Gerade bei Kampf- oder Mannschaftssportarten werden auch die üblichen Regelverstöße toleriert. So führt etwa eine Verletzung, welche durch ein Foul beim Fußball entstanden ist, nicht automatisch zu Schadenersatzansprüchen.
Wurden die Regeln allerdings gravierend verletzt, kann dies zu hohen Forderungen führen. Private sollten deshalb mit dem Versicherungsberater überprüfen, ob alle Familienmitglieder für alle Eventualitäten beim „Sporteln” abgesichert sind. Fast immer ist eine private Haftpflichtversicherung Bestandteil der klassischen Haushaltsversicherung. Neben den im Haushalt lebenden Erwachsenen sind Kinder in Ausbildung automatisch mitversichert. Allerdings erlischt dieser Versicherungsschutz, wenn die Kinder zuhause ausziehen und den Wohnsitz zum Beispiel am Studienort melden.
Veranstalter von Sportveranstaltungen sind verpflichtet, die Teilnehmer vor absehbaren Gefahren zu schützen. Hindernisse am Mountainbike-Weg oder Löcher auf dem Tennisplatz sind tabu, beim Radrennen müssen die Leitplanken an besonders gefährlichen Stellen gepolstert sein. Da gibt es je nach Veranstaltung zum Teil sehr umfangreiche Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten, geht der Veranstalter ein beträchtliches Risiko ein. Verletzt sich ein Teilnehmer, kann dies katastrophale Folgen haben.
Dr. Stefan Müller, RA in Bludenz, allerhand/April 2018
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