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Ortsprospekt-Ausschluß: Schadenersatz

Die Gemeindeväter wollten Gastwirt vom Inserieren im Ortsprospekt ausschließen
Vandans (VN-von Tony Walser) Seit drei Jahren prozessiert ein Gastwirt gegen einen Beschluß der Vandanser Gemeindeväter, die ihm wegen angeblicher Beschwerden die Aufnahme seines Betriebes in den Ortsprospekt verweigerten. Jetzt wurde der Klage des Wirtes durch das Landesgericht Feldkirch stattgegeben. Die Gemeinde wird darin aufgefordert, die Pension wieder in den Prospekt aufzunehmen.

“Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein”, lautet ein altes Sprichwort, das bestens zum vorliegenden Fall paßt: Im Jahre 1990 hat der Vandanser Gemeindevorstand beschlossen, das “Landhaus Platzer” aufgrund von Beschwerden gegen die Betriebsführung aus dem jährlich neu aufgelegten Ortsprospekt zu streichen. Der erboste Wirt setzte sich mit einer Klage gegen das “sture Vorgehen” der Gemeinde zur Wehr, zumal sein Anwalt in der Vorgangsweise eine Gefährdung der Existenz sah. Nachdem der Oberste Gerichtshof grundsätzlich feststellte, daß eine Tourismusgemeinde verpflichtet sei, jeden interessierten Betrieb in einen Ortsprospekt aufzunehmen, wurde der Fall beim Landesgericht Feldkirch nochmals geprüft und neu aufgerollt. Das Urteil der Richterin: Es gebe keine sachlichen Gründe für den Ausschluß des Landhauses aus dem Prospekt, deshalb müsse die Gemeinde den Kläger samt seiner Pension wieder darin aufnehmen.

“Keine Rache, nur Recht”

Gastwirt Ernst Platzer brachte im Prozeß vor, daß Beschwerden gegen seinen Betrieb ganz gezielt von der Gemeinde gesammelt und auch gegen ihn verwendet worden seien. Er sehe darin “einen Racheakt von FPÖ-Gemeindechef Burkhart Wachter”, der ihn jahrelang schikaniert habe, sagt Platzer. Seinem Betrieb ist das Nichtaufscheinen im Prospekt jedenfalls schlecht bekommen. “Weil ich keine andere Möglichkeit zum Werben hatte, ist mein Jahresumsatz von 300.000 bis 400.000 Schilling auf nunmehr 41.000 Schilling geschrumpft.” Platzer sieht im jetzt vorliegenden Gerichtsurteil nicht nur eine Chance, aufgelaufene Prozeßkosten (ca. 120.000 ATS) zu bekommen. In der Folge werde er auch die Gemeinde auf Schadenersatz klagen, weil ihm der Prospektausschluß “beinahe eine halbe Million Schilling” gekostet habe, gibt sich der empörte Landhausbesitzer zu allem entschlossen. Platzer: “Es geht mir keineswegs um Rache, ich will nur mein Recht bekommen.”

Kalte Füße für Gemeindeväter

Es sei in der Tourismusbranche durchaus üblich, daß gelegentlich Beschwerden über einen Betrieb einlangen, sagt dazu Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller: “Unüblich ist hingegen, daß Gäste vom Tourismusamt aufgefordert werden, Beschwerden schriftlich niederzulegen.” Gerade dies sei aber in Vandans nachweislich der Fall gewesen, meint Müller. Die Gemeindeväter hätten versucht, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Ernst Platzer vorzugehen. “Gemeindechef Wachter hat mehrfach Anweisungen erteilt, das Landhaus bezüglich Getränkesteuer zu prüfen.” Erst durch das Einschreiten des Volksanwaltes habe die Gemeinde davon Abstand genommen. Auch mit dem Antrag bei der BH Bludenz, dem schikanierten Wirt die Konzession zu entziehen, holten sich die Gemeindeväter kalte Füße. Deshalb komme die Richterin auch im Urteil zum Schluß, daß eine eindeutige Ungleichbehandlung durch die Gemeinde vorliege. Es bleibe jetzt nur mehr abzuwarten, ob die Gemeinde gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung ergreifen werde.

Vorarlberger Nachrichten, 07.01.1993

Rechtsanwälte
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