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Private Sicherheitsdienste gesetzwidrig?

Rechtsanwalt eines Betroffenen in Vandans hat eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht.
Vandans (VN-pi) Der Vandanser Landhausbesitzer, Ernst Platzer, dem die Gemeinde Vandans bekanntlich einen Platz im Ortsprospekt verweigerte - mit diesem Fall ist derzeit noch der Verwaltungsgerichtshof befaßt - glaubte, die Gemeinde wolle ihm erneut "aufsitzen", als ein Bediensteter der Privatfirma Securop in seinem Betrieb eine Kontrolle der Meldeunterlagen vornehmen wollte. Sein Weg zum Rechtsanwalt brachte die Sache ins Rollen.

Von diesem Securop-Sicherheitsdienst machen derzeit neben der Gemeinde Vandans auch noch die Gemeinden Gaschurn, Schruns und Bartholomäberg Gebrauch. Der Vandanser Bürgermeister Burkhart Wachter wollte Ernst Platzer nicht etwa aufsitzen, sondern lediglich, wie die vorgenannten Gemeinden auch, von diesem Sicherheitsdienst Gebrauch machen. Der betroffene Ernst Platzer in Vandans ist somit lediglich der Anlaßfall, daß die Arbeit dieses Sicherheitsdienstes von der Behörde jetzt gesetzlich geprüft wird.

Nicht gesetzeskonform ...

Dr. Stefan Müller von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Piccolruaz/Dr. Lins in Bludenz vertritt die Auffassung, daß Meldekontrollen durch den Securop-Sicherheitsdienst nicht mit dem Gemeindegesetz konform gehen. Er reichte deshalb gegen Bürgermeister Burkhart Wachter eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein.

Was war passiert?: Der Vandanser Bürgermeister hatte den Sicherheitsdienst Securop beauftragt, Kontrollen gemäß § 10 des Meldegesetzes sowie eine Nachschau gemäß § 63 des Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetzes durchzuführen. Nach § 63 des Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetzes kann der Bürgermeister als Behörde 1. Instanz Gemeindeabgaben durch seine Organe im Zuge einer Nachschau kontrollieren lassen. Im Meldegesetz ist eine solche Nachschau von vornherein aber nicht vorgesehen.

Nach den Bestimmungen des Artikel 20 Abs. 1 BVG sind zur Verwaltungsführung jedoch nur demokratisch berufene Organverwalter oder Berufsbeamte vorgesehen. Privatrechtlich bestellte Organverwalter sind gemäß Artikel 21 Abs. 2 BVG nur im Rahmen des Vertragsbedienstetengesetzes möglich. Dr. Stefan Müller vertritt daher die Auffassung, daß die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes im konkreten Fall unzweifelhaft auf Grundlage eines Werksvertrages erfolgt sei, weshalb die Mitglieder dieses Sicherheitsdienstes keinesfalls Organwalter im Sinne der Verfassung sein können und sie daher nach dem Gesetz auch nicht befugt sind, solche Meldekontrollen vorzunehmen, die im Meldegesetz von vornherein auch gar nicht vorgesehen sind. Die zuständige Behörde solle diesen Mißstand daher abstellen.

Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser hatte auf diese Problematik schon in einer Standesvertretersitzung im Juni dieses Jahres zur Sprache gebracht. Offensichtlich aber bisher ohne Erfolg.

BH vom Amtswegen tätig

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist hinsichtlich der Bediensteten der Firma Securop schon vor dieser Aufsichtsbeschwerde von Amtswegen tätig geworden und hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung und die Sicherheitsdirektion um eine rechtliche Aufklärung bemüht, die derzeit allerdings immer noch aussteht. Aufgrund dieser jetzt eingebrachten Aufsichtsbeschwerde muß jetzt aber entschieden werden.

Bürgermeister Burkhart Wachter: “Der Gemeindevorstand hatte einstimmig beschlossen, die Firma Securop mit solchen Meldekontrollen zu beauftragen. Wir warten jetzt die Entscheidung der Behörde ab und werden dann die erforderlichen Maßnahmen treffen.”

Vorarlberger Nachrichten, 22.10.1991

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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