Die Regierung plant im Zusammenhang mit Erben und Schenken massive Steuererhöhungen. Sie nennt das Gesetz dazu euphemistisch eine „Reform“, damit ja keiner merken soll, was in Wirklichkeit geplant ist. Hoch und heilig wurde seinerzeit versprochen, dass die Erbschaftssteuer nicht mehr eingeführt wird. Das stimmt zwar auf dem Papier, dafür wird eine andere (die Grunderwerbsteuer) so „reformiert“, dass Schenken und Erben drastisch verteuert wird. Dazu passt, was man hinter vorgehaltener Hand erfährt. Um zu verhindern, dass Verträge vorgezogen werden, soll die Erhöhung schon im Laufe des Jahres 2015 stattfinden.
Eine andere Reform hingegen verdient ihren Namen. Das Erbrecht wird zwar nicht grundlegend geändert, aber doch entrümpelt und modernisiert. Umgehungsmöglichkeiten beim Pflichtteilsrecht wird ein Riegel vorgeschoben und andererseits deren Entrichtung zum Beispiel bei der Übergabe von Familienbetrieben erleichtert.
Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.