suchen

Scheidung von einer Frau im Wachkoma


Kann sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, wenn diese im Wachkoma liegt? Mit dieser Frage haben sich kürzlich die Richter des Obersten Gerichtshof eingehend beschäftigt (OGH 1 Ob 132/12m).
Eine Ehefrau hatte eine Gehirnblutung erlitten und lag danach im Wachkoma.
Der Vater der Frau wurde zum Sachwalter bestellt. Er nahm sie zu sich in häusliche Pflege.
Nach einigen Jahren verliebte sich der Ehemann in eine andere Frau und ging mit ihr eine Partnerschaft ein. Er wollte sich scheiden lassen. Der Schwiegervater als Vertreter seiner kranken Tochter war dagegen. Dem Ehemann blieb nichts anderes übrig, als Scheidungsklage zu erheben. Dabei stützte er sich auf eine Bestimmung, wonach Geisteskrankheit als Scheidungsgrund gilt. Einen ähnlichen Fall hatte es noch nie gegeben. Die Gerichte mussten sich erstmals mit einer solchen Frage auseinandersetzen. Es galt auch noch eine weiteren Aspekt zu klären: Eine Scheidung wegen Geisteskrankheit ist nämlich nicht möglich, wenn eine Scheidung die Betroffene außergewöhnlich hart treffen würde. Genau darauf hatte sich der Anwalt der Frau berufen.
Die Höchstrichter gaben aber dem Kläger in allen Punkten recht. Die Frau könne aufgrund ihres Zustandes am Leben des Ehemannes nicht mehr teilnehmen. Eine Besserung sei nicht in Sicht. Daher sei das Wachkoma einer Geisteskrankheit gleich zu stellen, die Scheidung also möglich. Auch die Härteklausel komme nicht zur Anwendung. Man könne nicht sagen, dass es die Frau besonders hart treffe, wenn sie geschieden werde. Es bestehe nämlich schon seit Jahren kein Kontakt mehr zwischen den Eheleuten. Die rein wirtschaftlichen Aspekte werden nach den Gesichtspunkten des Unterhaltsrechts geklärt werden müssen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.