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Grundbuchsdatenbank


Aktuell. Die Änderung der Grundbuchsdatenbank von analoger auf elektronische Datenerfassung im Mai 2012 ist offenbar fehlerfrei verlaufen.

Zu dieser Umstellung erläutert Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz, P&M Immobilien- und Vermögenstreuhand GmbH, Bludenz: "Das Bundesministerium für Justiz hat nicht ausgeschlossen, dass bei der Umschreibung der Grundbücher in wenigen Einzelfällen Fehler passiert sein können und eingetragene Rechte verändert wurden." Aus diesem Grund rät er dazu, die Eintragungen zu prüfen und mit dem Stand vor der Umstellung zu vergleichen.

Alte Daten zeitgerecht prüfen und berichtigen
Der Auszug für die alten Daten (historische Daten) ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Mag. Piccolruaz: "Sind Fehler passiert, werden diese auf Antrag oder von Amtswegen berichtigt." Die Berichtigung von Fehlern ist jedoch zeitlich beschränkt. Wenn eine Person nach Umschreibung des Grundbuchs ein Recht erworben hat, dann kann ab dem 07. November 2012 in Bezug auf dieses Recht keine Berichtigung mehr vorgenommen werden.

Unübersichtlich
Manche Grundbuchsauszüge sind nicht einfach zu lesen. Sie können auf den ersten Blick unübersichtlich wirken, besonders, wenn viele Miteigentümer vorhanden und Pfandrechte eingetragen sind. Ein Grundbuchsauszug für eine große Wohnungseigentumsanlage kann viele Seiten umfassen. Es ist allerdings möglich, nur einen kurzen Grundbuchsauszug über eine bestimmte Wohnung zu erhalten. Darin angeführte Informationen wie die Benützungsart oder Flächenausmaß sind übrigens unverbindliche Daten des Katasters. "Beim Studium von Grundbuchsauszügen empfiehlt es sich daher, professionelle Hilfe eines Anwaltes oder Notars in Anspruch zu nehmen", wie Mag. Patrick Piccolruaz erläutert.

VN, 13./14. Oktober 2012

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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