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Das erledigt Ihr Anwalt beim Immobiliengeschäft

  • eingehende, unabhängige Beratung der Parteien zu sämtlichen rechtlichen Aspekten des Vertrages;
  • Errichtung der Vertragsurkunde
  • Einholung von Genehmigungen (z.B. Grundverkehrsbehörde) und Zustimmungserklärungen (z.B. für Übernahme von Wohnbauförderungsdarlehen);
  • treuhändische Abwicklung des Vertrages
  • treuhändische Abwicklung der Löschung/Eintragung von Pfandrechten
  • Eintragungen im Grundbuch
  • Berechnung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr samt Einhebung und Weiterleitung ans Finanzamt
  • Berechnung der Immobilienertragssteuer samt Einhebung und Weiterleitung ans Finanzamt

Diese Kosten fallen an:

  • 3,5% des Kaufpreises Grunderwerbsteuer
  • 1,1% des Kaufpreises Eintragungsgebühr Grundbuch
  • zwischen 1,2 – 1,8% Honorar für den Vertragserrichter zzgl. USt.
  • Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)
  • 1,2% vom Pfandrecht für die Pfandrechtseintragung
  • Maklergebühr (allenfalls)
  • anteilige Kosten für Nutzwertgutachten bei Begründung von Wohnungseigentum
  • Immobilienertragssteuer für den Verkäufer: 30% vom Gewinn (Verkaufspreis abzgl. Anschaffungskosten) bzw. bei älteren Immobilien 4,2% vom Verkaufserlös oder 18% vom Verkaufserlös, falls eine Umwidmung in Bauland in den letzten Jahren stattgefunden hat

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

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