- eingehende, unabhängige Beratung der Parteien zu sämtlichen rechtlichen Aspekten des Vertrages;
- Errichtung der Vertragsurkunde
- Einholung von Genehmigungen (z.B. Grundverkehrsbehörde) und Zustimmungserklärungen (z.B. für Übernahme von Wohnbauförderungsdarlehen);
- treuhändische Abwicklung des Vertrages
- treuhändische Abwicklung der Löschung/Eintragung von Pfandrechten
- Eintragungen im Grundbuch
- Berechnung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr samt Einhebung und Weiterleitung ans Finanzamt
- Berechnung der Immobilienertragssteuer samt Einhebung und Weiterleitung ans Finanzamt
Diese Kosten fallen an:
- 3,5% des Kaufpreises Grunderwerbsteuer
- 1,1% des Kaufpreises Eintragungsgebühr Grundbuch
- zwischen 1,2 – 1,8% Honorar für den Vertragserrichter zzgl. USt.
- Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)
- 1,2% vom Pfandrecht für die Pfandrechtseintragung
- Maklergebühr (allenfalls)
- anteilige Kosten für Nutzwertgutachten bei Begründung von Wohnungseigentum
- Immobilienertragssteuer für den Verkäufer: 30% vom Gewinn (Verkaufspreis abzgl. Anschaffungskosten) bzw. bei älteren Immobilien 4,2% vom Verkaufserlös oder 18% vom Verkaufserlös, falls eine Umwidmung in Bauland in den letzten Jahren stattgefunden hat