Das Darlehensrecht wurde kürzlich gemäß einer EU-Richtlinie modernisiert. Geldinstitute müssen nun besser informieren und vorsorgen. Verstoßen Vereinbarungen gegen diese Gesetze, können die Verträge sogar automatisch ungültig sein.
Informationspflicht
Vor Abschluss eines Vertrages muss eine Bank dem Verbraucher schriftlich alle wichtigen Informationen übermitteln. Die Vereinbarungen müssen so formuliert sein, dass sie auch ein Laie versteht. Es muss ihm möglich sein, den Vertrag mit Angeboten anderer Institute zu vergleichen. Zu diesem Zweck stellt die EU ein Standard-Informationsblatt zur Verfügung.
Die Geldinstitute müssen sich über die Bonität des potenziellen Kreditnehmers informieren und dazu auch einschlägige Datenbanken abfragen. Bestehen Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit, muss die Bank dies unverzüglich und kostenlos mitteilen. Verletzungen dieser Pflichten ziehen zwar nur eine Verwaltungsstrafe nach sich, in Einzelfällen können aber durchaus Irrtumsanfechtungen oder gar Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Der Kreditvertrag ist auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger zu erstellen. Dieser Vertrag muss ebenfalls so klar abgefasst sein, dass der Laie die eingegangenen Verpflichtungen überblicken kann. Nach Übergabe des Vertrages kann der Konsument 14 Tage lang vom Vertrag zurücktreten. Der Verbraucher kann einen Vertrag jederzeit kostenfrei kündigen. Eine Frist ist nur dann einzuhalten, wenn sie im Vertrag festgelegt wurde. Die Kündigungsfrist darf aber nicht länger als einen Monat sein. Der Kreditnehmer hat das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder zur Gänze zurück zu zahlen. Kosten und Zinsen verringern sich anteilsmäßig. Allerdings steht der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu, deren Höhe gesetzlich beschränkt wurde. Wurde der Kreditvertrag in Zusammenhang mit einer Versicherungsleistung abgeschlossen, steht der Bank keine Entschädigung zu.
Oft dient ein Kredit zur Finanzierung eines Kaufgeschäftes. Wenn der Lieferant aber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss der Kunde den Kredit - abhängig von seinen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen nicht beziehungsweise nur teilweise zurückzahlen.