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Taxilenker ausgeraubt: Fünf Jahre Gefängnis

Gestern mußte sich jener 22jährige Dornbirner vor einem Geschworenensenat verantworten, der im vergangenen Dezember gemeinsam mit seinem Bruder einen Taxilenker mit einem Elektroschockgerät attackiert und ausgeraubt hatte.

(Von Peter Barta) Zehn Tage, nachdem sein Bruder als Haupttäter von einem Jugendschöffensenat verurteilt worden war, fand sich der 22jährige Dornbirner türkischer Herkunft wegen Beitragstäterschaft zu einem bewaffneten Raubüberfall vor einem Geschworenensenat wieder.

Der Mann ist geständig, am 20. Dezember 1998 in Dornbirn einen Taxilenker ausgeraubt zu haben. Er saß auf dem Beifahrersitz und dirigierte den 24jährigen Taxilenker in Richtung Dornbirn-Gütle. Doch anstatt der Geldtasche zückte der Angeklagte ein tags zuvor gekauftes Elektroschockgerät, setzte es dem Opfer an den Hals und drückte ab.

Die beiden flüchteten mit dem Taxi und ließen es später stehen. Die Raubbeute: 4000 Schilling in bar, ein Handy und eine Gaspistole.

"Ich habe einfach Angst"

Außerdem soll der Angeklagte bei mindestens neun Einbrüchen seines Bruders zumindest als Fahrer fungiert haben. So "zum Drüberstreuen" gab er noch gelegentlichen Haschischkonsum zu, allerdings mit der lapidaren Bemerkung: "90 Prozent der Österreicher machen das auch. Das ist doch nichts Schlechtes."

Schlecht hingegen war die Brutalität, mit der der Taxilenker überfallen wurde. Der 24jährige Chauffeur im Zeugenstand: "Ich kann keine Nachtfahrten mehr machen, da habe ich einfach Angst. Auch am Tage, wenn zwei Leute einsteigen, wird mir schon mulmig."

Staatsanwalt Dr. Reinhard Fitz besah sich eingehend das Beweisstück Elektroschockgerät und meinte dann in Richtung Richterbank: "Es wäre sinnvoll, wenn man das den Geschworenen vorführen könnte." Ironische Rückfrage des beisitzenden Richters Dr. Karl Mayer: "An wem wollen Sie es denn vorführen, Herr Staatsanwalt?" Fitz meinte dann im Schlußplädoyer, daß eine Unterschreitung der Mindeststrafandrohung von fünf Jahren für den Angeklagten nicht in Frage käme, weil er auch nach dem Raub noch drei Einbrüche begangen habe, die nur aus prozessualtechnischen Gründen nicht mitangeklagt seien.

Verteidiger Dr. Stefan Müller betonte im Schlußplädoyer, daß der Angeklagte wegen der ihm vorgeworfenen Einbrüche weder verurteilt noch angeklagt worden sei und deshalb als unbescholten zu gelten habe.

Die Geschworenen waren anderer Ansicht: Sie verurteilten den Mann zu fünf Jahren Gefängnis. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Neue, 20.03.1999

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