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Mehr Rechte für Wohnungskäufer - 06/2008

Novelle zum Bauträgervertragsgesetz tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft

In den so genannten Bauträgerverträgen verpflichten sich Konsumenten und andere Erwerber, an das Bauunternehmen Vorauszahlungen zu leisten, bevor beispielsweise die Wohnung oder das Haus fertig gestellt ist. Das Bauunternehmen muss diese Zahlungen absichern, dass Käufer im Konkursfall nicht alles verlieren. In der Praxis haben sich hier zwei Arten etabliert: Bankgarantie und Zahlung nach Ratenplan. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherigen Regelungen Lücken aufweisen, die Konsumenten nicht ausreichend abgesichert waren.

Konkursschutz
Das ändert sich nun. Der Ratenplan muss künftig so gestaltet sein, dass die Käufer im Falle eines Konkurses, aus einem Baustopp oder dem Weiterbau durch ein anderes Unternehmen möglichst geringe Nachteile erleiden. Dies geschieht entweder durch eine zusätzliche Garantie oder durch einen erwerberfreundlichen Ratenplan. Die Sicherheiten werden nun effizienter ausgestaltet. Wenn Verbraucher Vorauszahlungen zurückverlangen, müssen sie sich nicht mehr auf einen Prozess gegen den Bauträger einlassen, sondern kommen gleich zu ihrem Geld. Die Bank muss sofort zahlen.

Verbesserte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
Von großer Bedeutung ist eine weitere Neuerung, die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche schützen soll. Es geht dabei um die Ansprüche der Erwerber bei Baumängeln. Solche treten bei praktisch jedem Bauvorhaben auf und sie sorgen nach der Fertigstellung immer wieder für Ärger zwischen den Beteiligten.

Die Bauträger werden künftig verpflichtet, ihren Vertragspartnern einen Haftrücklass in Höhe von mindestens 2 % des Kaufpreises einzuräumen. Diesen Betrag können die Konsumenten über einen Zeitraum von drei Jahren einbehalten. Alternativ dazu kann der Bauträger eine Bankgarantie oder eine geeignete Versicherung beibringen. Im Fall des Falles ist es möglich, daraus die Kosten von Verbesserungen, die eigentlich dem Bauträger obliegen, zu finanzieren.

Bauträger und Rechtsanwälte müssen umfassender informieren
Weiters schafft das Gesetz transparente Vertragsverhältnisse. Die Bauträger müssen ihre Kunden über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag umfassend informieren. Auch Rechtsanwälte, die bei solchen Projekten mitwirken, haben die Verbraucher über die rechtlichen Auswirkungen ihrer Unterschrift aufzuklären. Den Interessenten an einer Wohnung oder einem Gebäude soll klar sein, welche Pflichten sie mit einem Bauträgervertrag eingehen.

Factbox:

  • Verbesserter Schutz bei Konkurs und Baustopp
  • Erweiterte Sicherung von Gewährleistung und Schadenersatz
  • Bei Rückzahlungsforderung muss Geldinstitut sofort zahlen
  • Erweiterte Aufklärungspflicht

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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