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Grundbuchstand überprüfen



Anfang Mai wurde mit einem „Big Bang” die österreichische Grundbuchsdatenbank neu generiert. Sämtliche Grundbücher waren von 27. April bis 7. Mai geschlossen. In dieser Zeit wurden sämtliche Daten aus der alten Datenbank in eine neue umgeschrieben.

Dieser Umstieg verlief einwandfrei, das Bundesministerium für Justiz hat jedoch nicht ausgeschlossen, dass in wenigen Einzelfällen Fehler passiert und eingetragene Rechte verändert worden sein könnten.

Nehmen wir an, ein Pfandrecht wurde vom EDV-System nicht übernommen. Dadurch erhält ein neu eingetragenes Pfandrecht einen besseren Rang. Die Auswirkungen wären fatal. Wir raten deshalb unbedingt, den Grundbuchsstand noch vor dem 7. November 2012 zu überprüfen. In den nächsten sechs Monaten kann bei jeder Grundbuchsabfrage ein zusätzlicher Auszug mit dem Stand vor der Umstellung angefordert werden, damit man den aktuellen Stand mit dem alten vergleichen kann. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Sind Fehler passiert, werden diese auf Antrag oder von Amtswegen berichtigt. Allerdings ist diese Regelung zeitlich beschränkt: Wer nach Umschreibung des Grundbuchs ein Recht erworben hat, kann ab dem 7. November in Bezug auf diese Sache keine Berichtigung mehr vornehmen lassen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
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