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Damit die Firma in der Familie bleibt

Laut KMU-Forschung Österreich werden in den nächsten Jahren zwischen 50.000 und 60.000 klein- und mittelständische Unternehmen an einen Nachfolger übergeben. Die Tendenz ist rückläufig, doch immer noch wechseln knapp die Hälfte der Betriebe innerhalb der Familie den Besitzer. Da gibt es einiges zu klären.

Rechtlich wird zwischen der Gesamtrechtsnachfolge und der Einzelrechtsnachfolge unterschieden. Eine Gesamtrechtsnachfolge erfolgt in der Regel im Zuge einer Erbschaft oder bei unternehmensrechtlichen Übernahmen wie Verschmelzungen, Umwandlungen oder Ähnlichem. Das gesamte Vermögen geht dann „uno actu“ auf den Rechtsnachfolger über. Im Falle der Einzelrechts­nachfolge müssen die einzelnen Vermögensstücke (Betriebsliegenschaft, Fahr­­zeuge, Maschinen usw.) sowie Rechts­­verhältnisse (z.B. Verträge mit Kunden oder Lieferanten) jeweils mittels eigener Verträge übertragen werden.

Das Unternehmensgesetz (UGB) sieht für die Einzelrechtsnachfolge unter Lebenden Erleichterungen vor. Wenn man dies nicht ausdrücklich ausschließt oder der Vertragspartner dem widerspricht, gehen sämtliche unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse automatisch auf den neuen Besitzer über. Laufende Verträge wie Gewerbeberechtigungen, KFZ-Zulassungen, Bankverbindungen usw. müssen aber auf den Nachfolger umgeschrieben werden.

Wird das Unternehmen in Form einer juristischen Person geführt, erfolgt die Übergabe durch Übertragung der Geschäftsanteile. In diesem Fall ändert sich nichts an den bestehenden Rechtsverhältnissen zwischen der juristischen Person und Dritten.

Unternehmensübergaben im Familienkreis erfolgen oft, aber keineswegs immer, in Form einer Schenkung. In der Vertragsgestaltung geht es häufig um den Ausgleich der Rechte anderer (z.B. pflichtteilsberechtigter) Familienmitglieder. Auch will der Übergeber abgesichert und von bestehenden Verbindlichkeiten enthaftet werden. Es bieten sich dazu unterschiedliche Arten von Renten, Fruchtgenussrechte, Gewinnbeteiligungen oder die Zurückbehaltung einzelner Unternehmensgegenstände an. Auch die Absicherung des Übernehmers ist zu berücksichtigen, damit er nicht später z.B. mit Pflichtteilsansprüchen seiner Geschwister konfrontiert wird. Wir raten aus langjähriger Erfahrung, eine derartige Übertragung im Familienbereich entsprechend früh zu planen. Für eine ordnungsgemäße Übergabe sind rund zwei Jahre anzusetzen.

Bei 88 Prozent der Unternehmen in Österreich handelt es sich um Familienunternehmen. Deren Übergabe sollte gut vorbereitet und langfristig geplant werden.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

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