Das Parlament hat eine umfangreiche Familienrechtsreform mit beachtenswerten Neuerungen beschlossen. Als Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner die Novelle präsentierte, meinte sie, diese sei geeignet, vielen Leuten die Angst vor der Ehe zu nehmen. Soweit solche Bedenken vermögensrechtliche Aspekte betreffen, hat sie nicht ganz unrecht. Denn die Änderungen bringen eine längst notwendige Anpassung an die Realitäten heutigen Familienlebens.
Flexibler wird der Gesetzgeber in Bezug auf die Verfügung über das partnerschaftliche Eigentum. Für die Vermögensteilung genügt ein formloser Vertrag (statt Notariatsakt) und auch über die Ehewohnung kann schon von vornherein eine Verfügung getroffen werden.
Außerdem werden unnötige Formalitäten abgeschafft, Patchwork-Eltern bekommen Rechte und Pflichten. Alte Zöpfe wurden abgeschnitten („Morgengabe“) und der Lebenspartner erhält ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Probleme können weiterhin Schenkungen machen, wenn sie im Falle einer Trennung rückgängig gemacht werden sollen.
Dr. Petra Piccolruaz