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Gleichbehandlung verschärft - 02/2007

Das Gleichbehandlungsgesetz ist in Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen worden und in Kraft getreten. Das bis dahin geltende Gesetz untersagte lediglich Diskriminierungen am Arbeitsplatz.

Nun sind zudem Ungleichbehandlungen aufgrund ethischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Alter in der "Arbeitswelt" verboten. Auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse sind von diesem weit gefassten Begriff umfasst.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich auf die neue Rechtslage einstellen. Trotz der erheblichen Verschärfung der Gleichbehandlungsbestimmungen wird von der doch erleichterten Möglichkeit, sich Genugtuung zu verschaffen, selten Gebrauch gemacht. Es gibt erst einzelne Urteile, aus denen man aber ersehen kann, dass die Gerichte die Bestim-mungen streng anwenden und erhebliche Beträge zusprechen. Erst kürzlich klagte ein ho-mosexueller LKW-Fahrer, der von zwei Lagerarbeitern aufgrund seiner sexuellen Orientie-rung gemobbt wurde und bekam Schadenersatz vom Landesgericht Salzburg zugesprochen.

Abgesehen von den Ansprüchen wegen Belästigung können Arbeitnehmer nunmehr gegen Diskriminierungen bei der Begründung des Dienstverhältnisses, der Festsetzung des Ent-gelts, der Beförderung oder der Kündigung vorgehen. Sie können die ihnen vorbehaltene Leistung bzw. Vergünstigung  fordern oder Schadenersatz wegen der Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung geltend machen.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

Anzeiger, 09.02.2007

Rechtsanwälte
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