
Mutterkühe sind gefährlich. Wanderer müssen auf diese Gefahr hingewiesen werden. Zäune braucht es aber im Normalfall nicht.
Der öffentliche Aufruhr wegen eines Urteils gegen einen Landwirt, dessen Mutterkuh eine Wandererin tötete, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Sturm im Wasserglas.
Das Landesgericht Innsbruck hatte einen Landwirt dazu verurteilt, den Hinterbliebenen der getöteten Frau 180.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Die tödliche Attacke der Mutterkuh ereignete sich auf einer öffentlichen Straße im Weidegebiet, die von Wanderern, Kindern, Radfahrerhrzeugen stark frequentiert wird. In diesem Bereich treffen mehrere Wanderwege zusammen, eine Gastwirtschaft mit 250 Sitzplätzen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Ein und Fan Schild forderte Hundebesitzer dazu auf, ihre Tiere anzuleinen. Dem hatte die Frau Folge geleistet, und ihre Hunde verhielten sich unauffällig. Dennoch wurde sie von der Herde umzingelt und getötet.
Im Urteil heißt es wörtlich: „An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Zäune zum Schutz des menschlichen Lebens notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar."
Dieses Urteil bedeutet aber keinesfalls, dass künftig alle Almgebiete eingezäunt werden müssen. Es genügt weiterhin, entsprechende Hinweistafeln (Achtung Mütterkühe, Hunde anleinen etc) aufzustellen.