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Versicherungsstreit nach Großbrand beigelegt


Im Versicherungsstreit nach dem Großbrand auf einem Bauernhof in Zwischenwasser ist es diese Woche zu einer Einigung gekommen. Vorarlberger Landesversicherung und Geschädigte vereinbarten einen außergerichtlichen Vergleich. Die Landwirtschaft kann wieder aufgebaut werden.

Der Versicherungsstreit hatte in der Öffentlichkeit einigen Staub aufgewirbelt - mehr dazu in Versicherungsstreit nach Großbrand. Strittig war seit dem Brand vor acht Monaten, ob der Totalschaden durch eine Versicherung zum Neuwert gedeckt ist. Diese Woche habe man sich nun außergerichtlich geeinigt, teilte der Anwalt der betroffenen Familie, Patrick Piccolruaz, mit.

Video: Beitrag von Magda Rädler,. Gernot Kutzer

Der Landwirt Bruno Hammerer war überzeugt, nichts anderes als eine Versicherung zum Neuwert abgeschlossen zu haben. Sein Versicherungsagent habe ihn all die Jahre in diesem Glauben bestätigt, so Hammerer. „Der Versicherer sagte, Euch kann nichts passieren, Ihr seid gut versichert“, berichtete Hammerer. Nach dem Großbrand lehnte die Vorarlberger Landesversicherung allerdings ab, die Kosten für die Wiederrichtung des Wohnhauses zu übernehmen. Ein Beratungsfehler stand im Raum.

Klausel schließt Neuwertversicherung aus


Die VLV begründete ihre Ablehnung mit ihren allgemeinen Versicherungsklauseln: Ist ein Objekt weniger als 40 Prozent wert, ersetze man generell lediglich den Zeitwert, hieß es. Damit konnte sich die Familie die Wiedererrichtung des Hofes nicht leisten. Erst diese Woche gab es doch noch grünes Licht für die Wiedererrichtung des Wohnhauses durch die außergerichtlichen Einigung. Die Existenz des Landwirts scheint wieder gesichert.

Publiziert am 03.10.2014, ORF Vorarlberg

Rechtsanwälte
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