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Fällt das Zahnarztmonopol? - 05/2007

Seit dem Jahr 2000 bemüht sich die Firma Hartlauer, die Genehmigung für die Errichtung von Zahnkliniken im Raum Wien und in den Landeshauptstädten zu bekommen.

Es sei ihr Ziel auch auf diesem Gebiet, wie im Bereich Augenoptik und Hörgeräte, Top-Qualität zu günstigen Preisen anzubieten, so der Firmenchef Robert F. Hartlauer.

Sowohl die Ärztekammer als auch in der Folge die Zahnärztekammer argumentierten gegen diese Absicht, dass es kein Bedarf für ein solches Anbot gebe. Die Firma Hartlauer sieht dies naturgemäß anders: Der  ganze Zahntourismus nach Ungarn werde schlagartig nicht mehr notwendig sein, wenn sie mit ihrem Ansinnen durchdringe. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die endgültige Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof übertragen. Dieser hat nun darüber zu entscheiden, ob die von den Kammern vorgeschlagene Art der Bedarfsprüfung einen Zugang zum Markt quasi unmöglich macht oder nicht. Es gibt nicht wenige Fachleute, die prophezeien, dass Hartlauer Erfolg haben könnte, weil diese offenbar protektionistisch ausgelegten Gesetze die Grundfreiheiten der Europäischen Union und die Mündigkeit der österreichischen Konsumenten angreifen würden, um bestehende Strukturen zu konservieren. Ob das Zahnärztemonopol tatsächlich fällt, wird man freilich erst in zwei Jahren erfahren. Bis dahin wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet. Über den Anlassfall hinaus könnte eine Entscheidung im Sinne Hartlauers weitreichende Folgen für diverse restriktiven Zulassungsverfahren haben.

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

Walgaublatt, 18.05.2007

Rechtsanwälte
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