Vor jedem Start in die Selbstständigkeit ist eine Reihe von Problemen zu lösen: Kapitalbeschaffung, Gewerbeberechtigung, Geschäftslokal, Partnersuche etc.
Dem rechtlichen Kleid wird kaum Augenmerk geschenkt. Es ist jedem Jungunternehmer zu raten, sich über die rechtliche Verfassung seines künftigen Betriebes beraten zu lassen.
Einzel-Unternehmer, Personengesellschaften
Erster haftet unbeschränkt, zu letzteren gehören die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Wesentliches Merkmal ist, dass zumindest ein Gesellschafter persönlich voll haftet. Bei der KG gibt es Personen, die lediglich mit einer bestimmten Einlage am Risiko teilnehmen.
Wichtig ist, dass ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erstellt wird. Geregelt werden muss mindestens der Erbfall, Kündigung, Austritt, Privatentnahmen, Auflösungsgründe.
Gesellschaft m.b.H.
Hier ist die Haftung auf das Kapital beschränkt; Möglichkeit Geldgeber einzubinden.
Vor- und Nachteile
Neben gesellschaftsrechtlichen sind u.a. steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und familienrechtliche Überlegungen anzustellen.
a) Für eine Ges.m.b.H. spricht:
- Haftungsbeschränkung
- Begünstigung nicht ausgeschütteter Gewinne
- Betriebsfremde können eingebunden werden
b) Für eine Einzelfirma & Personengesellschaft spricht:
- Niedrigere Besteuerung unter € 35.000,00 Gewinn
- Begünstigungen bei Veräußerung und Aufgabe
- Gegenverrechnung Verluste mit ihren anderen Einkünften
- Keine Bilanzveröffentlichung
Auf unserer Homepage finden Sie eine Checkliste für Unternehmensgründungen & Gewerbeanmeldungen.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz
Anzeiger, 07.12.2006