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Mehr Rechte für ledige Väter


Bis letztes Jahr scheiterten viele ledige Väter mit ihrem Antrag auf Kindesobsorge am Veto der Mutter. Bei Streitigkeiten erhält diese zur Zeit automatisch das Sorgerecht. Die Bundesregierung beabsichtigt nun, die Position der Väter ab Februar 2013 deutlich zu stärken.

„Kindeswohl” ist ausschlaggebend

Der Verfassungsgerichtshof hat sich nämlich schon im letzten Jahr gegen das Vetorecht der Kindesmutter ausgesprochen. Bei einer solchen Entscheidung habe das Gericht keinerlei Möglichkeit zu prüfen, ob das Kind bei Mutter oder Vater besser aufgehoben ist, argumentierten die Richter. Mit Februar 2013  soll sich dies ändern: Ein Außerstreitgericht wird künftig entscheiden. Ausschlaggebend ist das Wohl des Kindes. Justizministerin Dr. Beatrix Karl hat angekündigt, dass die Richterinnen und Richter mit einer rechtlichen Definition des Kindeswohls eine klare Entscheidungsgrundlage erhalten.

Sechs Monate „Vorläufige elterliche Verantwortung”

In strittigen Obsorgefällen soll es sowohl nach Ehescheidungen als auch im Falle nichtverheirateter Eltern, zu einer sechsmonatigen „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“ kommen. Während dieser Zeit können beide Elternteile Kontakt zum Kind haben. Das Verhalten von Mutter und Vater in dieser Zeit soll laut Justizministerin bei der Entscheidung des Gerichts ebenfalls berücksichtigt werden. Im Zuge des neuen Familienrechtspaketes wird zudem die Familienrechtshilfe ausgebaut. Den Eltern stehen dann Pädagogen und Psychologen begleitend zur Seite. Dadurch sollen die Verfahren beschleunigt und einvernehmliche Lösungen forciert werden. Sind sich Vater und Mutter einig, kann die gemeinsame Obsorge künftig ganz einfach am Standesamt vereinbart werden.

Ob und inwieweit es künftig sinnvoll und möglich sein wird, bei Streitigkeiten eine gemeinsame Obsorge anzuordnen, wird sich weisen. Die politische Diskussion zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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