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Parteienstellung für Gewerbebetriebe


Der Verfassungsgerichtshof ( VwGH 27.2.2014, G 98/2013) hat eine Bestimmung des Vorarlberger Baugesetzes aufgehoben, die Gewerbebetriebe bei „heranrückender Wohnverbauung“ benachteiligt. Wurde an einen Gewerbebetrieb „herangebaut“, konnte der sich im Bauverfahren nicht gegen allfällige weitere gewerberechtliche Auf-lagen (z.B. wegen Emissionen) wehren. Die Verfassungsrichter befanden, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

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PICCOLRUAZ & MÜLLER

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